Heute ist der 28.08.2026, und in der Welt der Hotellerie tut sich mal wieder einiges. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat sich kräftig zu Wort gemeldet und dabei keine Gefangenen gemacht. Anlass ist ein Interview mit Booking-Chef Glenn Fogel im Handelsblatt, in dem dieser sich zu den Preisparitätsklauseln äußert. Luthe, der IHA-Chef, hat Fogel’s Aussagen scharf kritisiert und bezeichnet sie als unzureichend. Man könnte sagen, hier wird ein regelrechtes Scharmützel ausgetragen!

Im Hintergrund brodelt es gewaltig: Eine Sammelklage von über 10.000 Hotels in Amsterdam fordert Schadenersatz von Booking. Diese Hotels behaupten, dass sie durch die Preisparitätsklauseln in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Fogel, der auf die Rückstellungsfrage nicht wirklich konkret wurde, meinte, Booking habe keine Rückstellungen gebildet und die Klauseln seien nicht ausreichend erklärt. Luthe kontert, dass die Position von Booking in vielen europäischen Verfahren weder rechtlich noch wirtschaftlich überzeugend dargelegt wurde. Über 10.000 kleine Hotels sehen das anders und werfen Fogel ein wenig Poker-Charakter vor. Hat er auf alles gesetzt und das Risiko für den Unternehmenswert ignoriert? Fragen über Fragen!

Ein Bündnis gegen Booking

Und während sich die Wogen zwischen den Hoteliers und Booking hochschaukeln, gibt es Bewegung auf anderer Seite. Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) wurde ins Leben gerufen, um die Ansprüche der Hotels zu bündeln. Die Idee? Hotels schließen sich zusammen und übertragen ihre Schadenersatzforderungen an die SHCA. Diese geht dann in eigenem Namen und auf eigenes Risiko vor Gericht, falls eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt. Ein cleverer Schachzug, könnte man sagen! Interessant ist, dass Hotels an diesen Verfahren keinen Kostenbeitrag leisten müssen. Ein Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Kosten. Nur im Erfolgsfall bekommt dieser die doppelten Prozesskosten sowie 30 % vom Streitwert. Ein gewagtes, aber durchaus vielversprechendes Modell!

Die Unterstützung für diese Initiative kommt von der europäischen Interessenvertretung HOTREC, die allerdings andere Vorhaben nicht unterstützt. Ein bisschen wie in der Schule – die, die zusammenhalten, kommen weiter. Und das ist besonders für kleinere Hotels von Bedeutung, die oft nicht die finanziellen Mittel haben, um sich gegen große Anbieter wie Booking zu behaupten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und die Rolle des IHA

Der Bundesgerichtshof hat außerdem die Rechtmäßigkeit der „engen“ Bestpreisklauseln von Booking.com im Blick. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2019 hat die Prüfung angestoßen. Aber keine Sorge! Diese laufende Prüfung hat keinerlei Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche, die in der aktuellen Sammelklage behandelt werden. Auch der IHA bietet Hotels in Deutschland die Möglichkeit, sich an der Sammelklage zu beteiligen, ohne dass sie dabei in Vorleistung gehen müssen. Das schützt ihre Ansprüche vor der drohenden Verjährung. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist über einen geschützten Bereich möglich, und Fragen dazu gibt’s im FAQ-Bereich. Man sieht, die Hotellerie ist in Bewegung, und das nicht ohne Grund!

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