Heute ist der 29.09.2026, und die Hotellerie steht mal wieder unter Spannung. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat sich zu den neuesten Entwicklungen bei Booking.com geäußert. Nach den jüngsten Zusagen der Plattform sieht der IHA Fortschritte, doch die Einschätzung der Auswirkungen könnte verfrüht sein – da sind sich viele einig. IHA-Präsident Otto Lindner hat auf LinkedIn eine deutliche Kritik an der Kommunikation von Booking.com geübt, die er als „Charmeoffensive“ bezeichnet. Ein wenig mehr Klarheit könnte hier nicht schaden!

Am 28. September 2026 kündigte Booking.com Änderungen für Unterkünfte im Europäischen Wirtschaftsraum an. Gut, dass die Plattform externe Preise nicht mehr bei der Prüfung des Booking Sponsored Benefit berücksichtigt – doch was bedeutet das für die Sichtbarkeit der Unterkünfte? Lindner äußert Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Genius-Programms, dessen Freiwilligkeit fraglich ist. Wer nicht teilnimmt, könnte in den Suchergebnissen schnell ins Hintertreffen geraten. Booking.com hingegen behauptet, dass die Preise auf anderen Vertriebskanälen die Suchergebnisse und die Teilnahme an Programmen wie Genius, Preferred und Preferred Plus nicht beeinflussen. Das klingt ja fast zu schön, um wahr zu sein!

Die Neuerungen und ihre Hintergründe

Um die Situation besser zu verstehen, sollten wir einen Blick auf die jüngsten Änderungen werfen. Der IHA erinnert an die früheren Paritätsklauseln in den Verträgen mit Booking.com. Im November 2024 hat Booking.com zwar erklärt, dass seine Bedingungen keine Paritätsverweise mehr enthalten, doch der IHA fand trotzdem Paritätsklauseln und geografische Ausnahmen im Preferred-Programm und hat sich bei der Kommission beschwert.

Die aktuellen Änderungen sind auf die Eingaben des IHA, die Bemühungen europäischer Partnerverbände und den Druck von Regulierungsbehörden zurückzuführen. Laut Booking.com habe man Gespräche mit der Kommission geführt und Rückmeldungen aus der Reisebranche berücksichtigt. Das klingt nach einer Menge Arbeit! Und beim Booking Sponsored Benefit wird der angezeigte Preis für Gäste gesenkt, wobei die Plattform die Differenz selbst übernimmt. Die Unterkunft erhält weiterhin den Betrag, der ihrem festgelegten Preis entspricht – die vereinbarte Provision bleibt also unangetastet.

Doch was ist mit dem Genius-Programm? Dieses kostenlose Treueprogramm von Booking.com hat drei Levels. Um Genius-Level 1 freizuschalten, benötigen Reisende ein kostenloses Konto. Bereits mit Level 1 gibt es 10% Rabatt auf ausgewählte Aufenthalte und Mietwagen. Um die höheren Levels zu erreichen, sind 5 beziehungsweise 15 Buchungen innerhalb von zwei Jahren nötig. Das klingt fast nach einem Marathon! Aber jede Buchung zählt – ob für Aufenthalte, Flüge oder Taxis. Wer also regelmäßig auf der Plattform bucht, kann sich über neue Prämien und höhere Rabatte freuen.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Inmitten dieser Entwicklungen kommt die EuGH-Entscheidung vom 19.09.2024 ins Spiel, die sich mit Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Online-Hotelbuchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben beschäftigt. Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass Anbieter auf der Plattform den besten Preis anbieten. Allerdings hat der EuGH klargestellt, dass solche Bestimmungen nicht notwendig sind, um die Haupttätigkeit der Online-Buchungsdienste zu sichern. Ein Aufatmen für viele Hotels, die sich nun fragen, wie sie ihre Preise gestalten können.

Die Entscheidung hat das Potenzial, die Geschäftspraktiken von Online-Buchungsplattformen und deren Vertragsgestaltung erheblich zu beeinflussen. Anbieter haben jetzt mehr Spielraum, um ihre Preise zu gestalten – was für viele Hotels eine willkommene Erleichterung darstellt. Die Unternehmen sollten jedoch ihre Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls anpassen. Wer hier nicht aufpasst, könnte schnell ins Hintertreffen geraten.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge in den kommenden Monaten entwickeln. Der IHA wird das Marktverhalten weiterhin beobachten und Informationen aus der Praxis sammeln, während Lindner betont, dass es noch zu früh für ein endgültiges Urteil ist. Die Hotellerie bleibt spannend!