Riesige Sammelklage: 15.000 Hotels fordern Schadensersatz von Booking.com!

Riesige Sammelklage: 15.000 Hotels fordern Schadensersatz von Booking.com!
Amsterdam, Niederlande - In der Hotelbranche tut sich derzeit einiges: Über 15.000 Hotels in Europa sind entsetzt über die praktizierten Bestpreis-Klauseln von Booking.com und haben sich zu einer massiven Sammelklage zusammengeschlossen. Diese Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und zielt darauf ab, Schadensersatz für finanzielle Verluste zu fordern, die Hoteliers seit 2004 erlitten haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 hat klargestellt, dass diese Klauseln gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen.
Was bewirken diese Klauseln? Sie hindern Hotels daran, günstigere Angebote auf ihren eigenen Websites anzubieten. Ein Umstand, der nicht nur die Preissetzung, sondern auch die Konkurrenz beeinträchtigt hat. Die Initiative zur Klage wurde von über 30 nationalen Hotelverbänden, einschließlich des Hotelverbands Deutschland (IHA), unterstützt und geht auf lange ersehnte Forderungen zurück. Tatsächlich haben Hotels in Europa durch die Bestpreis-Klauseln einen finanziellen Nachteil erlitten und können nun möglicherweise bis zu 30 % der an Booking.com gezahlten Provisionen zurückfordern, einschließlich Zinsen.
Klage erfordert schnelle Entscheidungen
Die Frist zur Registrierung in dieser Sammelklage endet heute, am 29. August 2025. Diese Frist wurde extra verlängert, um möglichst viele Betroffene zu erreichen. In den letzten Wochen vor dem Stichtag zeigt sich ein reges Treiben unter den Hoteliers, die sich zusammenschließen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die größte Beteiligung stammt aus Ländern wie Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich, während auch kleinere Märkte wie Island und Liechtenstein in Relation zur Unternehmensgröße hohe Teilnehmerzahlen aufweisen.
Booking.com selbst hat erklärt, keine offizielle rechtliche Mitteilung über die Klage erhalten zu haben. Das Unternehmen behauptet, seit 2016 keine Preisparitätsklauseln mehr in Deutschland anzuwenden. Dennoch bleibt unklar, ob diese gesteigerte Beteiligung an der Sammelklage auch aus den zahlreichen Beschwerden von Hotelbetreibern resultiert, die sich aufgrund der Klauseln ungerecht behandelt fühlen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Überblick
Booking.com hat einen Marktanteil von 72,3 % in Deutschland und beschleunigt weiterhin sein Wachstum. Im zweiten Quartal 2023 wurde ein Umsatzanstieg von 16 % auf 6,8 Milliarden Dollar vermeldet. Trotz dieser Erfolge gibt es unter den Hoteliers eine regelrechte Verärgerung über die wirtschaftlichen Bedingungen, die Booking.com geschaffen hat. Die Klage könnte nicht nur die Dynamik innerhalb des Unternehmens verändern, sondern auch das Bild der Buchungsplattform selbst, die in den letzten Jahren zur dominierenden Kraft im europäischen Hotelgeschäft wurde.
Die Hoteliers sind sich einig: Die Prozesse um Paritätsklauseln haben die Direktbuchungen erheblich beeinträchtigt, was in den letzten zehn Jahren einen Rückgang von über 8 % in Deutschland zur Folge hatte. Ein Umstand, den man in Zukunft gewiss genauer beobachten wird – vor allem, wenn den Hotels rückblickend Schadensansprüche zugesprochen werden. Dies könnte nicht nur die Strategie von Booking.com beeinflussen, sondern möglicherweise auch die Art und Weise, wie zukünftige Online-Plattformen mit Hotels verhandeln.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und inwiefern die Hoteliers von dieser Klage profitieren können. Eines ist jedoch klar: Der Rechtsstreit um Booking.com ist alles andere als ein auslaufendes Thema, und die Hoteliers stehen geschlossen in der Hoffnung auf Gerechtigkeit.
| Details | |
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| Ort | Amsterdam, Niederlande |
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