15.000 Hotels setzen sich gegen Booking.com: Jetzt wird geklagt!

15.000 Hotels setzen sich gegen Booking.com: Jetzt wird geklagt!
Amsterdam, Niederlande - In einem bemerkenswerten Schritt haben über 15.000 Hotels aus ganz Europa die Initiative ergriffen und sich einer europaweiten Sammelklage gegen das bekannte Reiseportal Booking.com angeschlossen. Die Klage zielt darauf ab, Schadensersatz für finanzielle Verluste aufgrund wettbewerbswidriger Bestpreis-Klauseln zu fordern. Diese Klauseln haben in der Vergangenheit verhindert, dass Hotels günstigere Preise direkt auf ihren eigenen Webseiten anbieten konnten. Die Registrierung zur Teilnahme an der „Stichting Hotel Claims Alliance“ läuft nur noch bis zum 29. August, und viele Hoteliers hoffen auf ein positives Urteil.
Die Klage wird von dem europäischen Dachverband Hotrec und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt und ist bereits in Deutschland durch etwa 2.000 Hotels in parallelen Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin aktiv. Ein Hauptaugenmerk liegt auf dem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches am 19. September 2024 erwartet wird. Die Hotelverbände setzen große Hoffnungen in die Bestätigung des EuGH, dass die kritisierten Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Hintergrund der Klage
Die Bestpreis-Klauseln von Booking.com haben die Wettbewerbssituation im Hotelsektor maßgeblich verändert. So mussten Hotels, die ihre Zimmer über Booking.com vermarkten, oft höhere Preise auf ihren eigenen Seiten anbieten, um Trittbrettbuchungen zu vermeiden. Dies führte nicht nur zu ungleichmäßigen Preisstrukturen, sondern auch zu finanziellen Einbußen für die Hotels. Laut den Informationen von tagesschau.de wurde das Thema noch brisanter durch das EuGH-Urteil im Herbst 2024, das solche Preisbindungen als kartellrechtswidrig einstuft.
Booking.com hingegen sieht sich als rechtmäßig aufgestellt und betont, dass keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Klauseln nachgewiesen werden könnten. Dennoch sind viele Hotelbetreiber und -verbände unzufrieden; sie sehen das Unternehmen als wettbewerbsdominierend an, mit einem Marktanteil von 72,3 % in Deutschland und 71 % in Europa.
Wie es weitergeht
Die Sammelklage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, wo auch der Hauptsitz von Booking.com ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Kollektivanträge könnten sich durch von noerr.com veröffentlichte Leitlinien weiterentwickeln. Effizienz bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist entscheidend, und der Effektivitätsgrundsatz besagt, dass Geschädigte ihre Ansprüche effektiv in Kollektivverfahren geltend machen sollten.
Die Hoffnung auf Schadensersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 ist gegeben. Mehr als nur eine rechtliche Auseinandersetzung, stellt die Klage auch eine Chance für die Hotellerie dar, miteinander ein gutes Geschäft für faire Wettbewerbskonditionen zu erzielen. In den kommenden Wochen wird bereits alles für die Einreichung der Klageschrift beim Bezirksgericht Amsterdam vorbereitet. Hoteliers aus Ländern wie Italien, den Niederlanden, Griechenland und Österreich zeigen sich besonders solidarisch, was diese unternehmerische Aktion betrifft.
In der nahen Zukunft bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln und ob die Klage tatsächlich effectiven Druck auf Booking.com ausübt. Die Hotellerie kann nur hoffen, dass diese Initiative nicht nur ein Schuss in den Ofen war, sondern das nötige Umdenken in der Branche bewirken wird.
| Details | |
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| Ort | Amsterdam, Niederlande |
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