Kundengeldabsicherung im Wandel: Ein Blick hinter die Kulissen der Reisebranche
Heute ist der 9.10.2026, und während die Welt der Reisen sich ständig wandelt, bleibt die Kundengeldabsicherung ein heißes Eisen in der Reisebranche. Es gibt immer wieder Neuigkeiten und Diskussionen über Regelungen, die nicht nur die Veranstalter, sondern auch die Reisenden betreffen. Die TPS Specialists haben kürzlich eine Generalversammlung abgehalten, auf der der Antrag von Wohlfarth zur Kundengeldabsicherung im B2B-Vertrieb zur Sprache kam. Man könnte sagen, es war ein „gut gemeinter“ Vorschlag, der jedoch keine rechtliche Wirkung für den Verband hat. Das zeigt mal wieder, wie wichtig es ist, dass solche Anliegen mit Bedacht behandelt werden.
Was die Situation um die Kundengeldabsicherung betrifft, so ist es eine Herausforderung, die Kontrolle über die Absicherung der Kundengelder zu gewährleisten. Die Statuten der TPS Specialists machen es nicht einfach, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen. Die Mehrheit der Reisebüros ist zwar über KGA (Kundengeldabsicherung) abgesichert, aber es gibt immer noch eine minimale Dunkelziffer. Diese Unsicherheit ist gerade im B2B-Bereich problematisch, wo es keine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen gibt. Man fragt sich: Wie kann man da den Überblick behalten?
Die Komplexität des Pauschalreisegesetzes
Das Pauschalreisegesetz (PRG) selbst, seit 1993 in Kraft, wirft nach wie vor Fragen auf. Insbesondere Paragraph 18 hat sich als wenig hilfreich erwiesen, da ihm ein Sanktionskatalog fehlt. Das macht es für Konsumenten, die sich auf die gesetzliche Absicherung verlassen, nicht gerade einfacher. Wer denkt, dass nach all den Jahren alles klar und transparent ist, wird enttäuscht. Es gab seit der Einführung des PRG keinen einzigen Rechtsstreit oder Präzedenzfall – was für sich spricht, oder? Klageberechtigungen liegen ausschließlich bei geschädigten Konsumenten, und ob diese Klagen im Falle einer Insolvenz tatsächlich erfolgreich sind, ist mehr als fraglich.
Verbände wie der SRV stehen dabei auf der Seite der Reisenden, können jedoch selbst keine Klagen einbringen. Ein Ausweg könnte das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sein, doch auch hier sind die Nachweise oft schwer zu führen. Das macht die Lage für Reisende, die nach Sicherheit und Transparenz suchen, alles andere als einfach. Es ist ein bisschen wie ein Labyrinth, in dem man sich ständig fragt, ob man den richtigen Weg gewählt hat oder ob man gleich wieder in eine Sackgasse gerät.
Der Weg zur Lösung
Die Reiseveranstalter, die unter dem TPS-Dach agieren, unterstützen das Pauschalreisegesetz uneingeschränkt. Das ist ein Zeichen, dass die Branche sich für eine kostengünstige Lösung einsetzen möchte. Ein Garantiefonds für kleine und mittlere Firmen steht dabei auf der Agenda. Es bleibt abzuwarten, ob dies ausreicht, um den vielen Fragen und Unsicherheiten in der Branche Herr zu werden. Wenn man bedenkt, dass Rückerstattungen häufig im Verhältnis zu den Ansprüchen sinken können, wird deutlich, wie wichtig es ist, sich gut zu informieren. Schließlich muss jeder Reisende für sich selbst sicherstellen, dass er im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters nicht im Regen stehen bleibt.
Insgesamt zeigt sich, dass die Reisebranche in einem ständigen Wandel begriffen ist. Es braucht mehr Transparenz und klare Regelungen, um das Vertrauen der Reisenden zurückzugewinnen. Vielleicht ist es an der Zeit, dass die Verantwortlichen die Ärmel hochkrempeln und endlich an einer gemeinsamen Lösung arbeiten – für alle Beteiligten!
