Was braut sich da zusammen in der Welt der Online-Hotelbuchungen? Rund 100 Hotels aus Berlin und ebenso viele aus Brandenburg haben sich zusammengetan, um gegen das Buchungsportal „Booking.com“ zu klagen. Diese Initiative wird von über 30 nationalen Hotelverbänden, unter anderem dem Hotelverband Deutschland (IHA), und der europäischen Hotelallianz Hotrec kräftig unterstützt. Laut dem Geschäftsführer des IHA, Tobias Warnecke, sind die Klagen auch Teil eines größeren Puzzles, das mehr als 4.000 Betriebe in Deutschland und über 10.000 in ganz Europa umfasst. Allein in Berlin gab es im Mai 2025 bereits 462 Hotels, während Brandenburg mit 491 Hotels aufwartet.
Der Streit dreht sich um die berüchtigten Bestpreisklauseln, die Hotels über Jahre daran hinderte, günstigere Angebote auf ihren eigenen Websites zu präsentieren. Dies wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Herbst 2024 für kartellrechtswidrig erklärt, was das Wasser für „Booking.com“ ordentlich trübte. Die Plattform hat diese Klauseln nach dem Inkrafttreten des EU-Digitalgesetzes „Digital Markets Act“ im Jahr 2024 abgeschafft, was den Hotels nun die Möglichkeit gibt, sich auf entgangene Einnahmen zu berufen.
Die Klage und ihre Hintergründe
Die zentrale Forderung dieser Klage ist relativ klar: Hotels fordern Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Experten schätzen, dass sie etwa 30% der Kommissionszahlungen an „Booking.com“ zurückforderen können. Die Preisbindung, die die Hotels durch die Klauseln auferlegt war, verstieß gegen das Kartellrecht, wie der EuGH feststellte. Die rechtlichen Argumente der Hotelverbände werden jedoch von Booking.com zurückgewiesen, das die Plattform als freiwilligen Vertriebskanal betrachtet.
Die Sammelklage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da „Booking.com“ seinen Hauptsitz in Amsterdam hat. Glücklicherweise ist die Teilnahme an der Klage kostenfrei und risikolos, was vielen Hotels die Scheu davor nimmt, sich dem Rechtsstreit anzuschließen. Die Anmeldefrist wurde bis zum 29. August verlängert, sodass interessierte Betriebe noch die Chance haben, sich einzuklinken.
Die Marktsituation
Im aktuellen Markt ist „Booking.com“ die unangefochtene Nummer eins. Laut einer Studie von Hotrec hatte die Plattform im Jahr 2023 einen Marktanteil von 72,3% bei Online-Hotelbuchungen in Deutschland. Dies spiegelt sich auch in den zurückgehenden Direktbuchungen wider, die zwischen 2013 und 2023 um über 8% gesunken sind. Hoteliers, die für direkte Buchungen weniger Werbeausgaben gehabt hätten, sehen sich nun gezwungen, hohe Provisionen an „Booking.com“ zu zahlen, was ihre Margen erheblich schmälert.
Die Debatte um Bestpreisklauseln ist nicht neu. Das Bundeskartellamt untersagte bereits 2013 die Praxis bei HRS, gefolgt von Verfahren gegen Booking.com und Expedia. Der Bundesgerichtshof stellte 2021 fest, dass die Bestpreisklauseln von „Booking.com“ nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. In diesem Kontext wird die aktuelle Klage als ein langer befriedeter Konflikt angesehen, der nun endlich in geregelte Bahnen gelenkt werden könnte.
Die politischen und rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich haben großen Einfluss auf die Hotelbranche in Deutschland, die sich derzeit mit den Herausforderungen der digitalen Welt und einem stark umkämpften Markt auseinandersetzen muss. Ob dies zu einem Umdenken bei großen Plattformen führen wird, bleibt abzuwarten, doch die Hotels sind bereit, für ihre Rechte zu kämpfen und den Gästen wieder faire Preise auf ihren eigenen Websites anzubieten.
Für mehr Details zur Klage und den aktuellen Entwicklungen, lesen Sie die Berichte von rbb24, Tagesschau und taz.



