Neue Regeln zur Maklerprovision: Wer zahlt wirklich, Mieter oder Käufer?

Neue Regeln zur Maklerprovision: Wer zahlt wirklich, Mieter oder Käufer?
Berlin, Deutschland - Was tut sich in der Welt der Immobilien? Gerade in Deutschland wird der Immobilienmarkt immer dynamischer und dynamischere Veränderungen bringen eben auch neue Regelungen mit sich. Ein zentraler Aspekt ist die Maklerprovision, die beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags anfällt und aktuell viele Mieter und Käufer beschäftigt.
Wer über Life at Homes Real Estate einen Mietvertrag abschließt, der darf sich auf eine Provision von zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer einstellen. Diese Informationen hat wohnglueck.de bereitgestellt. Das Maklerunternehmen bietet zudem umfassende Dienstleistungen an, wie Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Finanzierung und sogar die Möglichkeit zur kostenlosen Wertermittlung von Immobilien. Die telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr möglich oder man kann auch ganz unkompliziert über WhatsApp Kontakt aufnehmen.
Neue Regelungen zur Maklerprovision
Doch wie kam es zu diesen Regelungen? Bis Juni 2015 gab es in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die geklärt hätte, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Früher zahlte meist der Mieter die Provision, was ihm oft zusätzliches Geld in die Tasche griff. Der Immobilienverkauf war dazu im Wesentlichen eine Sache der Verkäufer und Käufers, wobei einige Bundesländer die Provision durch einen Käufer begleichen ließen. Dies hat sich fundamental verändert, als am 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip eingeführt wurde, welches besagt, dass der Besteller des Maklers, in der Regel der Vermieter, die Provision bezahlen muss. Mieter profitieren somit davon, dass sie ohne zusätzliche Gebühren Wohnungen anmieten können.
Am 23. Dezember 2020 wurde ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Deutschland erlassen. Dieses Gesetz bedeutet, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerkosten gleichmäßig teilen, sofern beide den Makler beauftragt haben. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf sie maximal 50 % der Kosten auf die andere Partei abwälzen. Vor dieser Regelung mussten Käufer oft eine erhebliche Maklerprovision allein tragen, während Verkäufer kaum Kosten hatten, was die Situation für Käufer nicht gerade erleichterte. Die durchschnittliche Gesamtmaklerprovision liegt mittlerweile zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises.
Einblick in die aktuelle Marktlage
Die Entwicklung des Maklermarktes ist besonders brisant, da das Angebot an Mietwohnungen rückläufig ist, was die Wohnungssuche deutlich erschwert. Viele Vermieter verlangen mittlerweile Abstandszahlungen, um die Maklerkosten indirekt zurückzuholen. Diese Thematik hat in jüngster Zeit zum Teil für Unruhe gesorgt, da sich nicht alle Mieter auf die zusätzlichen finanziellen Belastungen einstellen können.
Das Fazit? Wer sich mit Immobilien beschäftigt, kommt um das Thema der Maklerprovision nicht herum. Ob beim Kauf oder bei der Anmietung, die neuen Regelungen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Es lohnt sich, einen Blick auf die Optionen zu werfen, die Makler wie Life at Homes Real Estate anbieten – darunter auch eine loyale Reservierungsoption und Unterstützung über den gesamten Ankaufsprozess hinweg.
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| Ort | Berlin, Deutschland |
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