Schwarzarbeit im Gastgewerbe: Ein neuer Kurs für faire Arbeitsbedingungen
Schwarzarbeit im Gastgewerbe – ein heikles Thema, das nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für die Beschäftigten von großer Bedeutung ist. Im Jahr 2025 haben die kantonalen Kontrollorgane ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Schattenwirtschaft intensiviert. Die Zahlen sprechen für sich: Mit stolzen 14’450 Betriebs- und Personenkontrollen wurde die höchste Anzahl seit der Einführung des BGSA im Jahr 2008 erreicht. Möchtet ihr das mal sacken lassen? Das sind fast 14’150 Verdachtsmomente, die an die zuständigen Behörden zur weiteren Prüfung übermittelt wurden. Die Kontrollschwerpunkte lagen in den Bereichen Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Handel und Bauhauptgewerbe. Doch die Arbeit ist noch lange nicht getan!
Schon im Jahr 2024 wurde ein leicht rückläufiger Trend verzeichnet – ein Minus von 0.5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt, dass es immer noch Herausforderungen gibt, die es zu meistern gilt. Aber keine Sorge, die Schwarzarbeitskontrollorgane geben nicht nach. Sie tragen aktiv zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Förderung eines fairen Wirtschafts- und Arbeitsmarktes in der Schweiz bei. Und das ist nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern Teil eines größeren Plans.
Neues Gesetz – Ein Schritt in die richtige Richtung
Am 19. Dezember 2025 wurde ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom Bundesrat beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgte am 29. Dezember 2025 und das Gesetz trat am 30. Dezember 2025 in Kraft. Dieses Gesetz hat das Potenzial, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in eine zentrale Prüfungs- und Ermittlungsbehörde zu verwandeln. Wer hätte gedacht, dass man mit ein bisschen digitaler Unterstützung so viel erreichen kann?
Die FKS wird nicht nur organisatorisch und personell gestärkt, sondern auch technisch aufgerüstet. Mit einem modernen Informations- und Datenanalysesystem wird die Erfassung und Auswertung von Daten aus verschiedenen Behörden automatisiert. Das bedeutet: weniger Aufwand für die Kontrollorgane, mehr Effizienz und letztlich eine bessere Kontrolle. Ein ganz neues Kapitel in der Bekämpfung der Schwarzarbeit! Die Prüfungen werden nun risikoorientierter angegangen, wobei Branchen wie das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, Gastronomie und Logistik besonders im Fokus stehen. Auch Friseur- und Kosmetiksalons müssen sich auf strengere Regelungen einstellen.
Ein Blick in die Zukunft
Die neuen Regelungen bringen einige Veränderungen mit sich. Zum Beispiel müssen Arbeitgeber den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens am ersten Arbeitstag bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Ein weiterer Schritt, um die Transparenz zu erhöhen! Und die FKS erhält erweiterte Befugnisse, um Einsicht in Unterlagen und Daten zu nehmen. Das heißt, Unternehmen müssen ihre prüfungsrelevanten Unterlagen nun in einer strukturierten und auswertbaren Form bereitstellen. Das wird einige Unternehmen vor Herausforderungen stellen, aber letztendlich ist es ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Reform betont zudem die Bedeutung der Arbeitszeiterfassung. Wer hätte gedacht, dass die korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten so viel Einfluss auf die Prüfungen haben würde? In Zukunft wird die FKS noch mehr Arbeitszeitdokumentationen anfordern und diese mit den Lohnabrechnungen abgleichen. Das sollte Arbeitgeber dazu anregen, ihre Prozesse zur Meldung und Dokumentation zu überprüfen und die Arbeitszeiterfassung verlässlich zu organisieren. Und hey, das kommt schließlich auch den Beschäftigten zugute!
Um die Sache abzurunden, müssen wir uns bewusst sein, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein kontinuierlicher Prozess ist. Mit den neuen Regelungen und der verstärkten Kontrolle wird der Weg zu einem faireren Arbeitsmarkt geebnet. Wer weiß, vielleicht wird das Gastgewerbe bald ein noch sichererer Ort für alle, die hier arbeiten. Und das wäre doch einfach nur großartig!
