In der Münchner Innenstadt sorgt die fehlende Verfügbarkeit von Kundentoiletten in Kaufhäusern für vermehrte Diskussionen. Der 83-jährige Dieter Appelt hat sich darüber beschwert, dass er auf die Toilette einer benachbarten Gaststätte verwiesen wurde. Diese Situation ärgert ihn, da er als zahlender Kunde in einem Kaufhaus das Recht auf eine Toilette erwarten würde. Doch rechtlich sieht es anders aus: Nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern gibt es keine gesetzliche Pflicht für Einzelhändler, Kundentoiletten anzubieten. Tatsächlich gilt die bayerische Versammlungsstättenverordnung lediglich für Gaststätten und nicht für Kaufhäuser.

Die Regelungen in der Gastronomie sind jedoch klar: Gaststätten müssen Toiletten für ihre zahlenden Gäste bereitstellen, die Nutzung für Nicht-Gäste ist in der Regel nicht gestattet. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband berichtete, dass viele Gastronomen aus Kulanz dennoch auch Nicht-Gästen den Zugang zu ihren Toiletten ermöglichen. Tobias Ranzinger, Sprecher der Innenstadtwirte, bestätigte, dass die Mehrheit der Betriebe aus Kulanz handelt, jedoch bei Großveranstaltungen Einschränkungen vorgenommen werden können, um den Gästen den Zugang zu erleichtern.

Öffentliche Toiletten und digitale Helfer

Um den Münchnern und Touristen dennoch Abhilfe zu schaffen, gibt es mittlerweile verschiedene Apps, die die Standorte öffentlicher Toiletten in der Stadt anzeigen. Die Anwendung WC-Finder zeigt nicht nur die Standorte öffentlicher Toiletten, sondern auch barrierefreie Optionen an. Eine weitere App, „Toiletten Hero“, listet insgesamt 2067 WC-Standorte in München, darunter 528 öffentliche Toiletten sowie Toiletten in Cafés und Fast-Food-Restaurants. Diese digitalen Helfer sind besonders für Touristen und Einheimische von großer Bedeutung, um in der Stadt mobil zu bleiben.

Rechtlicher Hintergrund und Gaststättenverordnung

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass die Zuständigkeit für die Ausführung des Gaststättengesetzes bei den Kreisverwaltungsbehörden liegt. Anträge auf Erlaubnis müssen schriftlich eingereicht werden, und die entsprechenden Entscheidungen erfolgen ebenfalls schriftlich. Die Vorgaben für Toilettenanlagen in Gaststätten sind klar geregelt: Je nach Größe der Schank- und Speiseraumfläche müssen unterschiedliche Anzahl an Damen- und Herrentoiletten bereitgestellt werden. So sind beispielsweise bei einer Fläche von bis zu 50 m² mindestens 1 Damen- und 1 Herrentoilette erforderlich, während bei größeren Flächen die Anzahl entsprechend steigt.

Diese Regelungen gelten jedoch nicht für Kaufhäuser und zeigen deutlich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Gastronomie strenger sind als im Einzelhandel. Dies führt dazu, dass sich viele Kunden, wie Dieter Appelt, in einer Stadt wie München mit einem großen Touristenaufkommen und entsprechendem Publikumsverkehr oft in einer unangenehmen Lage wiederfinden. Die Diskussion über die Notwendigkeit von Kundentoiletten in Kaufhäusern wird daher sicher weiterhin geführt werden, während die Suche nach einer passenden Toilette für viele Münchner und Gäste nach wie vor eine Herausforderung bleibt.

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