Am 14. Oktober 2026, einem vielleicht etwas schicksalhaften Datum für die Ulmer Hotellerie, hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit die Einführung einer Bettensteuer ab 2030 beschlossen. Übernachtungsgäste müssen sich auf einen Aufschlag von drei Euro pro Nacht einstellen. Das klingt zunächst nicht nach viel, könnte aber für die Branche große Wellen schlagen. Oberbürgermeister Martin Ansbacher hat dem Beschluss zugestimmt, was nicht unbedingt für Begeisterung unter den Hoteliers sorgt. Immerhin ist der Betrag geringer als die Varianten, die die Stadtverwaltung im Dezember 2025 ins Spiel brachte. Damals war man mit einem Aufschlag von 5,5 Prozent oder 4,50 Euro pro Person und Nacht, inklusive Kinder, in die Diskussion gegangen. Ein Kompromiss? Vielleicht. Ein Umdenken? Auf jeden Fall.

Die Einführung dieser Steuer war schon länger ein Thema. Bereits im Juli 2025 hat sich der Gemeinderat grundsätzlich dafür ausgesprochen. Die Einnahmen waren bereits im Haushalt eingeplant, was die Ernsthaftigkeit des Vorhabens unterstreicht. Zunächst war ein Starttermin im Juli 2026 angedacht, der jedoch nun auf 2030 verschoben wurde, was den Hoteliers etwas Luft verschafft. Dennoch, die Stadt rechnet mit jährlichen Nettoeinnahmen von etwa 2,4 Millionen Euro. Wenn man bedenkt, dass Ulm jährlich rund 900.000 touristische und geschäftliche Übernachtungen verzeichnet, könnte das ein lukrativer Posten werden.

Widerstand und Bedenken

Doch nicht alle jubeln über die Pläne. Der Dehoga, die Stimme der Hoteliers, hat die Einführung der Bettensteuer scharf abgelehnt. Kreisvorsitzende Karin Krings führt den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Beherbergungsbetriebe ins Feld. Ein digitales Erfassungssystem müsste eingerichtet oder angepasst werden – und das alles in einer Branche, die schon jetzt mit vielen Herausforderungen zu kämpfen hat. Die Hoteliers fürchten, dass sie im Vergleich zu Neu-Ulm, wo keine solche Steuer geplant ist, ins Hintertreffen geraten könnten. Besonders Geschäftsreisende sind preissensibel, wie Krings richtig anmerkt. Schließlich entfallen 70 Prozent der Übernachtungen in Ulm auf diese Zielgruppe.

Wolfgang Dieterich von der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH sieht die Sache etwas anders. Er hat sich bereits im Dezember 2025 eher für eine Übernachtungssteuer ausgesprochen. Eine solche Regelung könnte auch Kleinbetriebe und Airbnb-Angebote einbeziehen. Interessanterweise haben Statistiken gezeigt, dass die Übernachtungszahlen in anderen Städten mit bereits eingeführten Steuern nicht gesunken sind. Das könnte ein Hoffnungsschimmer für Ulm sein. Zudem läuft seit acht Jahren ein gemeinsamer Tourismusfonds zwischen Ulm und Neu-Ulm, der durch die Einführung der Steuer womöglich unter Druck geraten könnte, da die freiwillige Abgabe wegfallen könnte. Ein spannendes Spannungsfeld!

Ein Blick über den Tellerrand

Die Diskussion um die Übernachtungsteuer ist nicht neu. In Deutschland wird sie mittlerweile in mehr als 50 Gemeinden und Stadtstaaten erhoben. Die Stadt Weimar war 2005 die erste, die diesen Schritt wagte. Die Steuer gilt als verfassungsrechtlich zulässig und wird meist als Aufschlag auf den Netto-Übernachtungspreis erhoben. In vielen Städten sind das etwa 5 Prozent – und einige, wie Dortmund, verlangen sogar bis zu 7,5 Prozent. Vor der Corona-Pandemie flossen durch diese Steuer jährlich etwa 80 bis 100 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen. Ein nicht zu vernachlässigender Betrag, wenn man bedenkt, dass viele Städte auf diese Einnahmen zur Finanzierung touristischer Infrastruktur angewiesen sind.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls spannend. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass beruflich veranlasste Übernachtungen nicht von der Steuer befreit werden müssen. Vorher hatten viele Gemeinden Gäste von der Steuer ausgenommen, wenn sie eine berufliche Veranlassung nachweisen konnten. Das könnte die Diskussion in Ulm weiter anheizen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Hoteliers sich Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit machen müssen. Die Preise könnten für Geschäftsreisende eine entscheidende Rolle spielen. In einer Zeit, in der Inflation und hohe Energiepreise bereits auf die Branche drücken, könnte eine zusätzliche steuerliche Belastung als das sprichwörtliche „i-Tüpfelchen“ wirken.

Die Frage bleibt: Können die Ulmer Hoteliers mit dieser neuen Herausforderung umgehen? Vielleicht wird die Bettensteuer nicht nur eine Belastung sein, sondern auch eine Chance, sich neu zu positionieren und die touristische Landschaft in Ulm neu zu gestalten. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich die Branche anpassen kann – und ob die Gäste bereit sind, diese kleine Erhöhung in Kauf zu nehmen für ein Stückchen Ulm. Es bleibt spannend!