Heute ist der 8.05.2026. In der Hotellerie tut sich aktuell einiges, und das ist wahrlich spannend. Die Stiftung Hotel Claims Alliance (SHCA) hat juristische Schritte gegen Booking.com eingeleitet. Ja, richtig gehört! Über 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich zusammengeschlossen und fordern Schadenersatz. Ein echter Paukenschlag! Unterstützung erhalten sie von namhaften Organisationen, darunter der Hotelverband Deutschland (IHA) und der europäische Dachverband HOTREC. Es ist wie ein großes Treffen der Widerstandskämpfer – nur dass es hier um die Rechte der Hotels geht.

Das Bezirksgericht Amsterdam hat am 1. Mai 2026 grünes Licht gegeben für die Sicherung historischer Rechnungen, die Booking.com an die Hotels in Europa vor 2018 ausgestellt hat. Und nur wenige Tage später, am 4. Mai, startete ein Gerichtsvollzieher gemeinsam mit IT-Spezialisten die Vollstreckung in der Unternehmenszentrale von Booking.com. Das ist schon ein ziemlich beeindruckendes Spektakel! Die Hotels werfen Booking.com vor, sie über Jahre daran gehindert zu haben, günstigere Preise auf ihren eigenen Websites anzubieten – und das ist kein kleines Thema.

Der Kern der Klage: Bestpreisklauseln

Im Zentrum der Klage stehen diese berüchtigten Bestpreisklauseln. Diese Regeln zwingen Hotels dazu, ihre Zimmer nicht günstiger als über Booking.com anzubieten. Ein echter Wettbewerbskiller, wenn man bedenkt, dass die Hotels so in ihrer Preishoheit beschnitten werden. Die Anwälte der SHCA argumentieren, dass die Hotels für die finanziellen Schäden, die durch diese Klauseln und überhöhte Provisionen entstanden sind, Entschädigung verlangen. Die Forderungen beziehen sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2024 – das ist eine lange Zeit, in der viel passiert ist!

Die Debatte um diese Klauseln ist nicht neu. Bereits in Deutschland gab es 2013 und 2015 Verfahren gegen Booking.com. Besonders interessant ist, dass der Bundesgerichtshof 2021 entschied, diese Bestpreisklauseln seien nicht mit dem Kartellrecht vereinbar. Ein klarer Schritt in die richtige Richtung also! Und wie sieht es mit der Teilnahme an der Sammelklage aus? Diese ist kostenfrei und risikolos für die Hotels, was viele von ihnen ermutigt hat, sich anzuschließen. Die Anmeldefrist wurde sogar bis zum 29. August verlängert.

Die Reaktion von Booking.com

Wie reagiert Booking.com auf diese Entwicklungen? Das Unternehmen bestreitet, eine offizielle Klage erhalten zu haben und bezeichnet die Ankündigung als nicht eingereichte Sammelklage. Sie haben die rechtlichen Argumente der Hotelverbände zurückgewiesen und argumentieren, dass Hotels diese Rechnungen zur Begründung individueller Ansprüche benötigen. Kommt uns das nicht bekannt vor? Es ist immer das Gleiche: ein Unternehmen, das sich gegen die Vorwürfe wehrt, und die Hotels, die sich um ihre Rechte bemühen.

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Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis wurden 2023 in Europa 29,1% aller Übernachtungen über Online-Buchungsportale abgewickelt, wobei Booking Holdings einen Marktanteil von 71% hat. Das ist gigantisch! Doch auch die Direktbuchungen machen mit 50,9% den größten Anteil am Gesamtmarkt aus. Es ist also nicht so, dass die Hotels völlig machtlos sind.

Die SHCA hat mit ihren Maßnahmen einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Fairness unternommen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Eines ist sicher: Die Hotellerie wird sich nicht so leicht geschlagen geben. Der Kampf um die Rechte der Hotels ist in vollem Gange, und wir dürfen gespannt sein, was als Nächstes passiert!