Meldepflicht für deutsche Gäste fällt: Was Urlauber jetzt wissen müssen!

Meldepflicht für deutsche Gäste fällt: Was Urlauber jetzt wissen müssen!
Heilbäder, Deutschland - Das neue Jahr 2025 bringt frischen Wind für die Hotellerie in Deutschland: Ab dem 1. Januar entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger, wenn sie in Hotels, Hostels oder Ferienwohnungen übernachten. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen, was für viele eine Erleichterung darstellen dürfte. Doch was bedeutet das konkret für Gäste und Hoteliers?
Wie die AHGZ berichtet, müssen deutsche Gäste künftig keine Meldedaten mehr handschriftlich oder digital hinterlegen. Dies beschleunigt den Check-in-Prozess erheblich. Dennoch bleibt es Hotels unbenommen, freiwillig Daten zu erheben, um offene Forderungen oder kommunale Abgaben, wie etwa die Kurtaxe, zu klären. Die spezifischen Informationen, die Hotels weiterhin abfragen können, beschränken sich auf das Notwendige, was für die Erfüllung des Beherbergungsvertrags erforderlich ist.
Meldeschein für ausländische Gäste
Die Regelungen unterscheiden sich allerdings für ausländische Gäste: Sie müssen weiterhin einen amtlichen Identitätsnachweis vorlegen und einen Meldeschein ausfüllen. Dieser Meldeschein erfasst eine Reihe wichtiger Informationen, darunter Datum der Ankunft, voraussichtliche Abreise, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie die Seriennummer des Reisepasses. Angaben zur Anzahl mitreisender Ausländer und deren Staatsangehörigkeit sind ebenfalls erforderlich. Diese Maßnahmen bleiben bestehen, um die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Der Tagesschau zufolge, wurde diese Gesetzesänderung als Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, das am 29. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, beschlossen. Die Regierung erhofft sich eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 950 Millionen Euro. Spürbare Erleichterungen zeigen sich auch in anderen Bereichen des bürokratischen Alltags: So werden beispielsweise Aufbewahrungsfristen für Rechnungen verkürzt und Steuerbescheide künftig digital bereitgestellt.
Reaktionen aus der Branche
Trotz der entfallenden Meldepflicht sieht der Hotelverband Deutschland Verbesserungsbedarf. Der Hauptgeschäftsführer, Markus Luthe, der sich seit 1997 für ein einfacheres Verfahren einsetzt, betont, dass die neue Regelung nicht weit genug gehe. Er befürchtet, dass an der Rezeption in Zukunft vermehrt Nachfragen entstehen könnten, da zwischen inländischen und ausländischen Gästen unterschieden werden muss.
Die Notwendigkeit, für Gäste in Heilbädern und Kurorten Meldescheine auszufüllen, könnte ebenfalls weiterhin Stress verursachen. Etwa 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland betreffen deutsche Gäste, und in Heilbädern sind es über 90 Prozent. Die Haufe hebt hervor, dass die gesetzliche Grundlage für die bisherige Meldepflicht die DSGVO und das Bundesmeldegesetz war.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Hotellerie mit diesen Neuerungen auf dem richtigen Weg ist, auch wenn die unterschiedlichen Behandlungen von inländischen und ausländischen Gästen weiterhin Fragen aufwerfen. Da bleibt nur zu hoffen, dass nach der Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine einheitliche Regelung gefunden wird.
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| Ort | Heilbäder, Deutschland |
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