Heute ist der 6.05.2026 und wir werfen einen Blick in die spannenden und manchmal auch stürmischen Gewässer des Wettbewerbsrechts im Gastgewerbe. Wer in der Hotel- und Gastronomiebranche tätig ist, kennt die Herausforderungen, die sich aus unlauteren Geschäftspraktiken ergeben können. Es geht nicht nur darum, Gäste aktiv zu werben, sondern auch darum, die rechtlichen Grenzen zu respektieren. Denn, wie wir wissen, sind unlautere Werbepraktiken tabu – und das aus gutem Grund!
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass umweltbezogene Werbeaussagen, etwa wenn eine Fernbusreise als „umweltfreundlich“ beworben wird, einer konkreten Erläuterung bedürfen. Ein wenig mehr Transparenz, bitte! Das Kammergericht Berlin hat in einem anderen Fall entschieden, dass es irreführend ist, wenn Fluggesellschaften den Eindruck erwecken, dass eine Sitzplatzwahl zwingend nötig sei, während der Platz doch zufällig zugewiesen wird. Hier wird deutlich – die Branche muss aufpassen, dass sie nicht auf glattes Eis gerät.
Rechtliche Grauzonen im Gastgewerbe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ebenfalls einen klaren Fingerzeig gegeben: Werbung, die suggeriert, beim Onlinekauf kämen Käufer um Meldepflichten herum, die im Ladengeschäft bestehen, ist unzulässig. Ein weiterer Fall aus Frankfurt zeigt, wie wichtig es ist, transparent zu kommunizieren. Hier wurde entschieden, dass es nicht in Ordnung ist, im Gespräch mit Kunden von einem gewonnenen Prozess gegen einen Konkurrenten zu berichten, ohne auf ein anhängiges Berufungsverfahren hinzuweisen. Das alles sind kleine, aber feine Details, die über Erfolg oder Misserfolg im Gastgewerbe entscheiden können.
Und wo wir gerade dabei sind – das Oberlandesgericht Nürnberg hat einen Anbieter für Haarentfernung verurteilt, der sich als „Fachzentrum für medizinische Haarentfernung“ bezeichnet hat, ohne tatsächlich qualifiziertes medizinisches Personal zu beschäftigen. Klare Ansage: In der Werbung darf nicht mit falschen Versprechungen gearbeitet werden! Auch das Landgericht Düsseldorf hat sich mit dem Thema befasst und eine Klage abgewiesen, die sich gegen den Verkauf von Röstkaffee unterhalb der Herstellungskosten richtete. Hier ging es um Mischkalkulationen – ein weiteres Beispiel für die Komplexität in der Branche.
Empfehlungen für die Branche
Diese Entscheidungen verdeutlichen die komplizierte Balance zwischen zulässigem und unlauteren Wettbewerb, insbesondere in der Hotel-, Reise- und Gastronomiebranche. Für alle, die in diesem Geschäftsfeld tätig sind, ist es unerlässlich, Werbekonzepte und Geschäftsmodelle frühzeitig juristisch prüfen zu lassen. Denn bei Verstößen drohen nicht nur Unterlassungsverfügungen, sondern auch empfindliche Ordnungsgelder. Wer sich nicht an die Regeln hält, könnte schnell in Schwierigkeiten geraten.
In einer Branche, die sich ständig wandelt und in der der Wettbewerb immer größer wird, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Nur so kann man sicherstellen, dass das eigene Unternehmen nicht durch unbedachte Werbung oder irreführende Aussagen in die Bredouille gerät. Ein wenig Weitsicht und rechtliche Vorsicht können hier Gold wert sein!