Schlaglicht auf die Tierhaltungskennzeichnung: Ein Gesetz zwischen Bürokratie und Ethik
Gestern, am 26. August 2026, hat die EU-Kommission ein kritisches Licht auf die geplante Tierhaltungskennzeichnung geworfen. Ein Bündnis von Branchenverbänden ist auf die Barrikaden gegangen und fordert Änderungen am entsprechenden Gesetz. Laut der Kommission ist der Gesetzentwurf nicht mit dem Unionsrecht vereinbar – ein Schlag ins Gesicht für die, die sich auf die neue Regelung gefreut haben. Die Verbände, die sich für bessere Tierstandards einsetzen, sehen sich in ihren Bedenken bestätigt und drängen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), endlich Konsequenzen zu ziehen.
Besonders in der Kritik steht die geplante Pflichtkennzeichnung, die nicht nur für verarbeitete tierische Produkte, sondern auch für Außer-Haus-Verpflegung gelten soll. Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass der Entwurf gegen Artikel 50 der EU-Öko-Verordnung sowie gegen Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Staaten, was die Möglichkeit eröffnet, dass Produkte mit niedrigeren Haltungsstandards fälschlicherweise als „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden könnten. Das ist nicht nur ein rechtliches Dilemma, sondern auch ein ethisches.
Kritik an den finanziellen Folgen
Die Verbände warnen vor hohen Kosten und administrativen Hürden, die besonders kleine und mittelständische Betriebe überfordern könnten. Jährlich sollen allein durch die Umsetzung des Gesetzes Kosten von etwa sechs Millionen Euro entstehen. Ingesamt wird der jährliche Erfüllungsaufwand auf etwa 12,3 Millionen Euro geschätzt – ein Betrag, der mit dem Ziel des Bürokratieabbaus in keinem Zusammenhang steht. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat bereits kritisiert, dass dieser Gesetzentwurf die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen im internationalen Kontext gefährdet.
Die Unsicherheit schwingt durch alle betroffenen Bereiche: Landwirtschaft, Handel, Gastronomie und Ernährungsindustrie. Die vorgeschriebenen Regelungen gelten nur für deutsche Unternehmen, was die Befürchtungen einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber ausländischen Betrieben verstärkt. Ein weiteres Problem ist die fehlende Klarheit über die Regeln für ausländische Haltungssysteme. Die Verbände fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs und eine Integration bestehender privatwirtschaftlicher Kennzeichnungssysteme.
Ein konstruktiver Dialog?
Bundesminister Alois Rainer hat sich kürzlich mit 36 Verbänden und Unternehmen getroffen, um über die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) zu sprechen. Er betonte, dass das Gesetz einen echten Mehrwert bieten soll – und nicht nur ein zusätzliches bürokratisches Monster erschaffen. Der konstruktive Austausch hat zumindest gezeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden ist. Ein zentrales Anliegen ist, dass auch die Kennzeichnung ausländischer Ware berücksichtigt wird. So könnte ein „Downgrading“ von Fleischerzeugnissen ermöglicht werden, was Produzenten die Möglichkeit gibt, Fleisch höherer Haltungsformen in niedrigeren Haltungsformen zu vermarkten, wenn die Nachfrage nicht mithalten kann.
Ab dem 1. März 2026 wird die Tierhaltungskennzeichnung verpflichtend sein, wobei aktuell eine freiwillige Kennzeichnung in fünf Haltungsformen möglich ist. An diesem Thema hängt also viel, nicht nur für die Unternehmen, die sich darauf einstellen müssen, sondern auch für die Verbraucher, die mehr Transparenz und Tierwohl fordern. Doch wie wird das alles in der Praxis aussehen? Das bleibt abzuwarten.
