Heute ist der 5.11.2026, und wir schauen uns in der Gastronomie Thüringens um, wo sich in den letzten Monaten einiges getan hat. Die Diskussion um No-Shows und Anzahlungen hat an Fahrt aufgenommen. Woran liegt das? Nun, wie wir alle wissen, können nicht wahrgenommene Reservierungen für Restaurants und Gaststätten enorme Ausfallkosten verursachen. Besonders ärgerlich wird es, wenn aufwendige Bestellungen bereits vorbereitet wurden – da bleibt nicht nur der Tisch leer, sondern auch das Geld in der Kasse.

Dirk Ellinger, der Thüringer Dehoga-Chef, hat klare Ansichten zu diesem Thema. Er betrachtet Anzahlungen oder verrechenbare Reservierungsgebühren als legitim. „Die Entscheidung darüber liegt bei jedem einzelnen Gastronomiebetrieb“, betont er. Diese Praxis ist in größeren Städten und der gehobenen Gastronomie schon längst etabliert, aber in Thüringen wird sie nun stärker diskutiert. An stark nachgefragten Tagen oder bei besonderen Menüs, wie zum Beispiel der Martinsgans oder festlichen Weihnachtsessen, könnten solche Anzahlungen durchaus sinnvoll sein.

Die Realität der No-Shows

Die Realität ist jedoch oft eine andere. Viele Gäste halten sich an ihre Reservierungen oder sagen rechtzeitig ab – aber es gibt auch die anderen. Ellinger berichtet von skurrilen Fällen, in denen Gäste gleichzeitig in mehreren Restaurants reservieren, was zu hohen Ausfallkosten führt. Das ist nicht nur für die betroffenen Gastronomiebetriebe frustrierend, sondern auch für die Gäste, die auf einen Tisch warten. Bei Gruppenreservierungen kann dies besonders problematisch werden. Leere Tische, ungenutzte Lebensmittel und entgangener Umsatz sind das Resultat.

In Deutschland sind No-Show-Gebühren unter bestimmten Bedingungen zulässig. Mit der Reservierung schließt der Gast einen Vorvertrag. Wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Gastronom Schadensersatz verlangen. Dabei müssen die Stornobedingungen transparent kommuniziert werden. Ein Beispiel: Eine kostenfreie Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Termin. Das klingt fair, oder? Die Höhe der Gebühren sollte ebenfalls angemessen und verhältnismäßig sein. In vielen Fällen sind zwischen 25 und 50 Euro pro Person im Gespräch.

Vorschläge zur Vermeidung von No-Shows

Um dem Problem der No-Shows zu begegnen, gibt es einige effektive Maßnahmen. Automatische SMS- oder WhatsApp-Erinnerungen 24 Stunden und 3 Stunden vor dem Termin könnten helfen. Und hey, wie wäre es mit einer Hinterlegung von Kreditkartendaten bei Gruppenreservierungen ab fünf Personen? So könnte eine Abbuchung nur bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgen. Eine weitere Möglichkeit sind Anzahlungen bei festlichen Menüs, etwa 30 Euro bei der Online-Reservierung. Das könnte den Gästen das Gefühl geben, dass ihre Reservierung etwas wert ist.

Ein Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage: Die zurückliegende Sommersaison verlief im Thüringer Gastgewerbe relativ positiv. Die Thüringer Tourismus GmbH teilt diese Einschätzung. Der Umsatz des Thüringer Gastgewerbes beträgt etwa 1,5 Milliarden Euro. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Mehrwertsteuersenkung vielen Betrieben unter die Arme greift – mehr als 83 Prozent der Thüringer Betriebe bewerteten diese Steuerentlastung als entscheidend für ihre wirtschaftliche Stabilität. Existenzsichernd ist diese für rund die Hälfte der Unternehmen.

Mit etwa 4.200 gastgewerblichen Unternehmen in Thüringen und mehr als 22.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zeigt sich die Relevanz des Sektors. Und damit auch die Verantwortung, die sowohl die Gastronomiebetriebe als auch die Gäste tragen. In einer Zeit, in der jeder Euro zählt, könnte die Diskussion um Anzahlungen und No-Show-Gebühren die Weichen für eine stabilere und gerechtere Gastronomie stellen.