Heute ist der 21.05.2026 und es gibt Neuigkeiten, die die gastronomische Landschaft in Deutschland gewaltig durcheinanderwirbeln könnten. Die geplante Tierhaltungskennzeichnung für Restaurants, Caterer und die Gemeinschaftsverpflegung sorgt für ordentlich Wirbel und hat bereits eine Welle des Widerstands ausgelöst. Branchenvertreter warnen eindringlich vor den Belastungen, die auf Betriebe und Verbraucher zukommen könnten. An einem parlamentarischen Frühstück in Berlin äußerten Vertreter verschiedenster Verbände, darunter der Bundesverband der Systemgastronomie und Dehoga, ihre Bedenken.
Ein zentrales Thema, das aufkam, sind die Umsetzungsprobleme und die drohende Bürokratie. Die Verbände sprechen von steigenden Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die letztlich auch die Verbraucher zu spüren bekommen werden. Man fragt sich, ob hier wirklich ein Mehrwert für Transparenz oder das Tierwohl entsteht. Die Praxisberichte von Mitgliedsbetrieben werfen ein Schlaglicht auf die möglichen Konsequenzen dieser Gesetzesreform, die tief in die Abläufe der Gastronomie, die Lieferketten und Logistikprozesse eingreifen könnte.
Folgen für die Gastronomie
Ein großes Problem wird die Anpassung an die neuen Vorgaben sein. Speisekarten, Bestellsysteme, sogar Aushänge – alles muss überarbeitet werden. Klein- und mittelständische Betriebe stehen vor der Herausforderung, ihre IT-Systeme zur Rückverfolgbarkeit neu aufzusetzen. Diese Mehraufwände könnten nicht nur die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gefährden. Kritiker der Reform bemängeln, dass sie neue Bürokratie schafft und die ohnehin schon angespannten Ressourcen der Gastronomie weiter belastet.
Besonders betroffen ist die Gemeinschaftsverpflegung – Schulen, Kitas und Kliniken könnten vor enormen Herausforderungen stehen. Und das alles steht im Widerspruch zu den Versprechen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen. Man fragt sich, wie das zusammenpasst. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ohnehin schon unter steigenden Kosten und Personalmangel leiden, sehen sich hier noch mehr Schwierigkeiten gegenüber.
Ein Blick in die Zukunft
Und als ob das nicht genug wäre, wird die Tierhaltungskennzeichnung ab 2027 auch für Imbisse und Catering verpflichtend. Das Bundesministerium für Landwirtschaft plant sogar, die Außer-Haus-Verpflegung in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen. Der Gesetzesentwurf tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, für die Außer-Haus-Verpflegung gilt ab dem 1. Juli 2027 ein entsprechendes Datum. Verbände wie der Deutsche Fleischer-Verband äußern ihre Besorgnis und warnen vor hohen Kosten und organisatorischem Aufwand. Sie befürchten, dass die Umsetzung zu einem Anstieg der Bürokratie führen könnte, was ja eigentlich das Gegenteil dessen ist, was die Bundesregierung anstrebt.
Die Umsetzung der Kennzeichnung wird neue IT-Systeme erfordern, Anpassungen in den Warenströmen und zusätzliche Dokumentationspflichten nach sich ziehen. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Unsicherheit für importierte Waren und der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Pläne zu überarbeiten und die Außer-Haus-Verpflegung von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Schließlich brauchen die Unternehmen Entlastungen – besonders in Zeiten, in denen auch die Energiepreise steigen und die wirtschaftliche Lage angespannt ist.