In der Gastronomie ist es höchste Zeit für mehr Transparenz, besonders wenn es um die Herkunft und die Haltungsbedingungen von Fleisch geht. Während bisher Informationen zu den Haltungsbedingungen von Tieren bei Steaks und Bratwürsten in vielen Gastronomiebetrieben fehlen, plant die Koalition nun eine staatliche Kennzeichnung, die auch in Restaurants und Kantinen gelten soll. Der Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat einen Entwurf zur Änderung des bestehenden Tierhaltungslogos vorgelegt, um die Umsetzung zu vereinfachen und das staatliche Logo für Fleischprodukte sichtbarer zu machen.

Die neue Kennzeichnungspflicht wird auch für ausländisches Fleisch gelten und soll auf Speisekarten, Preisverzeichnissen und Aushängen eingeführt werden. Ein System mit fünf Haltungsform-Stufen wird eingeführt, das von „Stall“ (gesetzliche Mindestanforderungen) bis „Bio“ reicht. Ursprünglich für August 2025 geplant, wurde der Start der Kennzeichnung auf Anfang 2027 verschoben. Rund 100.000 Gaststätten könnten von dieser Regelung betroffen sein. Die Angaben in den Speisekarten müssen im Durchschnitt einmal pro Woche aktualisiert werden, um den Gästen aktuelle Informationen bereitzustellen.

Wichtige Details zur Kennzeichnung

Die Kennzeichnung wird nicht direkt am Produkt angebracht, sondern auf Speisekarten oder digital zur Verfügung gestellt. Einige Produkte, wie eingewickelter Speck oder Fleisch in Bolognese-Saucen, sind von der Kennzeichnung ausgenommen. Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten unterstützen die Ausdehnung der Kennzeichnung auf die Gastronomie und freuen sich über die geplante Umgestaltung des Logos in Schwarz-Weiß mit der Aufschrift „Staatliche Tierhaltungskennzeichnung“. Die jeweilige Haltungsstufe wird durch einen fettgedruckten Haken in einem Kreis markiert, sodass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, aus welcher Haltungsform das Fleisch stammt.

Transparenz und Tierwohl

Obwohl die „Haltungsform“-Kennzeichnung und die staatliche Tierhaltungskennzeichnung mehr Transparenz für Fleisch- und Milchprodukte bieten, garantieren sie jedoch kein echtes Tierwohl. Der Begriff „Tierwohl“ ist gesetzlich nicht definiert, umfasst jedoch Aspekte wie Gesundheit, natürliche Verhaltensweisen und den emotionalen Zustand der Tiere. Tierschutzlabels wie „FÜR MEHR TIERSCHUTZ“ des Deutschen Tierschutzbundes berücksichtigen auch den Tiertransport und die Schlachtung, was bei den staatlichen und „Haltungsform“-Kennzeichnungen nur unzureichend erfolgt.

Die Initiative Tierwohl, ein Zusammenschluss von Land- und Fleischwirtschaft sowie Lebensmittelhandel, zielt darauf ab, das Tierwohl in vielen Betrieben zu verbessern. Allerdings sind die Anforderungen der Initiative nicht besonders hoch, was zu geringen Verbesserungen gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen führt. Fleischprodukte aus teilnehmenden Betrieben werden mit der Haltungsform 2 gelabelt, was von Verbraucherzentralen als unzureichend angesehen wird, um als echtes „Tierwohl-Siegel“ durchzugehen.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Gastronomie umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen und damit zu mehr Tierwohl führen werden. Die Diskussion um die Transparenz und die tatsächlichen Lebensbedingungen der Tiere ist aktueller denn je. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Tophotel und Verbraucherzentrale.