Hotellerie plant Klage: 15.000 Hotels fordern Schadenersatz von Booking.com!

Mehr als 15.000 europäische Hotels klagen gegen Booking.com wegen erzwungener Preisbindungen. Klage wird in Amsterdam eingereicht.
Mehr als 15.000 europäische Hotels klagen gegen Booking.com wegen erzwungener Preisbindungen. Klage wird in Amsterdam eingereicht. (Symbolbild/UH)

Hotellerie plant Klage: 15.000 Hotels fordern Schadenersatz von Booking.com!

Amsterdam, Niederlande - In der Europäischen Hotellerie brodelt es gewaltig: Mehr als 15.000 Hotels haben sich einer Sammelklage gegen das Reiseportal Booking.com angeschlossen. Diese energetische Initiative zielt darauf ab, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und 2024 zu fordern. Was liegt genau an? Die Klage wird von der Stichting Hotel Claims Alliance koordiniert, unterstützt von Hotrec und über 30 nationalen Verbänden, darunter auch der deutsche Hotelverband IHA.

Die Klageschrift soll noch in diesem Jahr beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht werden. Hoteliers hoffen, bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen plus Zinsen zurückzuerhalten. Besonders stark vertreten sind Hotels aus Italien, gefolgt von Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Genaugenommen sind es rund 2.000 Hotels aus Deutschland, die an dieser Klage teilnehmen, zusätzliche 2.000 haben bereits 2020 Parallelverfahren gegen Booking.com in Amsterdam und Berlin angestrengt.

Die Bestpreisklauseln und ihre Folgen

Ein zentraler Punkt der Klage sind die sogenannten Bestpreisklauseln, die Hotels daran hinderten, ihre Zimmer auf eigenen Websites günstiger anzubieten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024 sind diese Klauseln potenziell wettbewerbswidrig. Der EuGH hat festgestellt, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Preisbindungen wirtschaftlich überleben können, was den Hoteliers Hoffnung gibt, Recht zu bekommen. Booking.com wies die Vorwürfe vehement zurück und argumentiert, dass das EuGH-Urteil keine Grundlage für Schadenersatzansprüche darstelle. Dennoch bleibt die Frage: Wie lange kann sich das Unternehmen noch dieser Klage entziehen?

Die Hotrec-Präsidenten, darunter der engagierte Alexandros Vassilikos, unterstreichen die Einheit der Branche in ihrer Forderung nach Verantwortung von Booking.com. Dieses gilt es zu achten, denn die Hotellerie steht vor einer Herausforderung. Die Bestpreisklauseln wurden von Booking.com im Jahr 2024 im Zuge des Digital Markets Act (DMA) im gesamten europäischen Wirtschaftsraum abgeschafft, doch der Kampf um Kompensation dauert an.

Marktsituation und neue Herausforderungen

In der aktuellen Marktlage sieht es so aus, dass Booking.com einen überwältigenden Marktanteil von 71 Prozent in Europa und 72,3 Prozent in Deutschland hält. Zwischen 2013 und 2023 sank der Anteil an Direktbuchungen in Deutschland um über 8 Prozent, was den Druck auf die Hoteliers weiter erhöht. Zahlen aus dem zweiten Quartal 2023 zeigen zudem, dass Booking.com einen Umsatz von 6,8 Milliarden Dollar erzielte, was einem Anstieg von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Natürlich lassen die robusten Buchungszahlen und die steigende Nachfrage in Asien, insbesondere durch wohlhabende chinesische Touristen, die Fragen aufkommen: Wie wird sich dieser Rechtsstreit auf die Preispolitik und den Wettbewerb im Online-Reisegeschäft auswirken? Ist dies der Wendepunkt für leidtragende Hoteliers? Diese und viele weitere Aspekte werden die kommenden Monate für die europäische Hotellerie prägen.

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OrtAmsterdam, Niederlande
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