Fluggastrechte 2.0: Revolution oder Risiko für die Reisebranche?
Heute ist der 30.06.2026. Die Reisebranche steht vor einer neuen Herausforderung, denn die Europäische Union hat die Rechte von Flugpassagieren kräftig aufpoliert. Das bedeutet für Reisende, dass sie bei Flugstreichungen besser geschützt sind und im Falle von Problemen vollumfänglich entschädigt werden sollen. Bisher war es so, dass die Reisevermittler ihre Gebühren behalten durften, unabhängig vom Verlauf des Fluges. Doch damit ist jetzt Schluss. Künftig müssen auch diese Servicegebühren zurückerstattet werden – ein echter Schock für viele in der Branche!
Die ECTAA, der europäische Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter, schlägt Alarm. Ihre Präsidentin, Heli Mäki-Fränti, kritisiert die fehlende Anerkennung der Dienstleistungen von Reisevermittlern. „Wir leisten wertvolle Arbeit, doch bei den neuen Regelungen bleiben wir auf den Kosten sitzen“, sagt sie. Das führt zu einem enormen administrativen Aufwand für die Reisebüros, die für bereits geleistete Arbeit kein Geld sehen. Und was das für den Schweizer Markt bedeutet? Das bleibt vorerst unklar. Elisha Schuetz-Vera, Sprecher des SRV, betont, dass die politische Einigung noch formell verabschiedet werden muss, und die Auswirkungen auf die Schweiz sind noch offen.
Neuheiten zu den Fluggastrechten
Die neuen Regelungen sind nicht nur für die Reisebüros ein Thema, sondern auch für die Passagiere selbst. Die EU-Fluggastrechte umfassen Flüge innerhalb der EU und sogar aus Nicht-EU-Ländern, wenn sie von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Das gilt auch für Flüge aus Norwegen, Island und der Schweiz! Das bedeutet, dass Reisende in diesen Regionen bei Verspätungen und Annullierungen ihre Ansprüche geltend machen können, und das nicht zu knapp. Übrigens: Bei einer Annullierung haben Passagiere Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.
Wenn der Flug mehr als zwei Stunden verspätet ist, müssen die Airlines die Passagiere über ihre Rechte informieren – und zwar sichtbar, entweder auf Papier oder elektronisch. Wer überbucht wird, hat ebenfalls Ansprüche, und das nicht zu knapp! Die Entschädigungsbeträge orientieren sich am Ticketpreis und der Flugstrecke. Bis zu 600 Euro können hier auf dem Spiel stehen. Und auch Gepäckprobleme werden nicht ignoriert: Bis zu 1.300 Euro gibt’s bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck. Das ist doch mal eine Ansage!
Die Rolle des Parlaments
Am Mittwoch hat das Europäische Parlament seine Position zu einer Überarbeitung der bestehenden Fluggastrechte angenommen – mit überwältigender Mehrheit! 632 Stimmen dafür, 15 dagegen – das spricht Bände. Die Abgeordneten setzen sich gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsminister zur Wehr, die Rechte der Passagiere abzuschwächen. Wer länger als drei Stunden auf seinen Flug warten muss, soll weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben, und das Recht auf Erstattung oder alternative Beförderung bleibt ebenfalls bestehen. Der Rat hingegen plädiert für eine Erhöhung der Wartezeiten, um Entschädigungen erst ab vier bis sechs Stunden zu gewähren, was die Abgeordneten entschieden ablehnen.
Zusätzlich soll die Liste der außergewöhnlichen Umstände aktualisiert werden, für die Airlines von der Zahlung einer Entschädigung befreit werden können. Dinge wie Wetterbedingungen oder politische Instabilität zählen dazu. Doch technische Probleme oder interne Streiks? Die gelten nicht als außergewöhnliche Umstände! Und die Fluggesellschaften müssen weiterhin dafür sorgen, dass Passagiere ab zwei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit mit Erfrischungen und Verpflegung versorgt werden. Das ist doch ein kleiner Lichtblick in all dem Chaos!
Die Reform der Fluggastrechte ist schon lange überfällig und hat seit 2014 auf sich warten lassen. Jetzt steht die Branche vor einem Umbruch, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Reisenden können sich auf mehr Sicherheit und Unterstützung freuen, während die Reisebüros sich neu orientieren müssen. Ein spannendes, wenn auch ungewisses Kapitel für alle Beteiligten!
