Kundengeldabsicherung im Fokus: Ein Wettlauf gegen die Zeit in der Reisebranche
Es brodelt in der Reisebranche – und das nicht nur wegen der bevorstehenden Urlaubszeit. Die Generalversammlung des Schweizer Reise-Verbandes (SRV) steht vor der Tür, und ein heißes Thema wird die Diskussion um die Kundengeldabsicherung sein. Am Ende dieses Monats, genauer gesagt, Ende Oktober, wird in El Gouna darüber debattiert, wie es mit der Sicherheit der Kundengelder weitergeht. Barbara Wohlfarth, die Inhaberin der Reisecocktail GmbH, hat klare Vorstellungen und fordert strengere Kontrollen. Ihr Antrag, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kundengeldabsicherung betrifft, stößt jedoch auf Widerstand. Der SRV sieht Handlungsbedarf, unterstützt aber ihren Vorschlag nicht in vollem Umfang, da dieser als zu weitreichend erachtet wird.
Wohlfarth beruft sich auf Artikel 6.1.3 der SRV-Statuten, der besagt, dass nur solche Reisebüros beliefert werden dürfen, die über eine gesetzliche Absicherung des Kundengeldes verfügen. Sie fordert, dass diese Vorgabe konsequent kontrolliert wird. Wer nicht nachweisen kann, dass er die Vorschriften einhält, sollte keine B2B-Belieferung mehr erhalten. Bei wiederholten Verstößen könnte es sogar zu einem Ausschluss aus dem Verband kommen. Der SRV hat den Antrag inzwischen rechtlich prüfen lassen, und das Ergebnis ist aufschlussreich: Der Antrag erfasst auch Geschäftsmodelle, die nicht unter die Pflicht zur Kundengeldabsicherung fallen, und berücksichtigt nicht den administrativen Aufwand oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Die gesetzliche Lage im Wandel
Die Herausforderungen sind nicht neu, aber sie werfen einen langen Schatten auf die Reisebranche. Das Pauschalreisegesetz (PRG) ist seit 1993 in Kraft, doch die Unsicherheiten in der Kundengeldabsicherung sind nach wie vor spürbar. Paragraph 18 des PRG enthält keinen Sanktionskatalog, und Rechtsstreite oder Präzedenzfälle gab es seit seiner Einführung nicht. Das heißt, geschädigte Konsumenten, die eine nicht erfüllte Reise gebucht haben, stehen oft vor einer unüberwindbaren Hürde, wenn es um die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche geht. Verbände wie der SRV können nicht klagen, was die Situation nicht gerade einfacher macht.
Ein möglicher Ausweg könnte das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sein, aber auch hier ist der Nachweis schwer zu führen. Die Kundengeldabsicherung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und gilt im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters. Rückerstattungen können jedoch je nach Anzahl der Ansprüche stark variieren, was die Unsicherheit für Reisende erhöht. Besonders ärgerlich: Diese Regelung gilt nur für Pauschalreisen und nicht für separat gebuchte Leistungen wie Flüge und Hotels.
Das Ziel im Blick
Der SRV hat auf diese Entwicklungen reagiert und möchte die Glaubwürdigkeit der Schweizer Reisebranche stärken. Ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung der Kundengeldabsicherung soll bis zur Generalversammlung 2027 vorliegen. Damit soll der Konsumentenschutz verbessert werden, was für die Branche von zentraler Bedeutung ist. Das Vertrauen der Kunden ist schließlich das höchste Gut, und ohne das wird es schwer, überhaupt noch neue Reisende zu gewinnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Agenda der Generalversammlung ist der Antrag zur Erhöhung der Jahresbeiträge für Passivmitglieder, die derzeit 650 Franken pro Jahr zahlen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Konsolidierung der Reisebranche, sinkende Standorte und die Tatsache, dass die Beiträge seit mehreren Jahren unverändert geblieben sind. Der SRV möchte die finanzielle Basis stärken und das Verhältnis zwischen Aktiv- und Passivmitgliedern ausbalancieren. Im Gegenzug sollen Passivmitglieder zusätzliche Leistungen und bessere Vernetzungsmöglichkeiten erhalten. Die genaue Höhe der Beitragserhöhung steht noch in den Sternen, aber die neue Beitragsordnung wird spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung zugestellt.
Man muss sich wirklich fragen, wie die Branche hier weitergeht. Die Zeit drängt, und die Unsicherheiten sind nicht wegzudiskutieren. Reisende müssen sich gut informieren und auf alles gefasst sein, denn die Fallstricke der Pauschalreisegesetzgebung sind zwar unsichtbar, aber sie existieren. Auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich weiterentwickeln, bleibt die Notwendigkeit von Transparenz und Sicherheit in der Reisebranche unerlässlich. Wer möchte schon ein Risiko eingehen, wenn es um das eigene Geld geht? Das gilt für Reisende genauso wie für Reiseveranstalter.
