Heute ist der 12.05.2026, und in der Reisebranche tut sich einiges! Ein ganz besonderes Ereignis steht vor der Tür: Die Stiftung Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und die Travel Professional Association (TPA) haben ihren strategischen Zusammenschluss angekündigt. Ein Schritt, der nicht nur die beiden Organisationen, sondern die gesamte Branche beeinflussen wird – und das durchaus zum Positiven! Die Zustimmung der TPA-Generalversammlung am 25. April 2026 und des Stiftungsrats des Garantiefonds am 12. Mai 2026 ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg.

Das Ziel dieses Zusammenschlusses ist klar: Die Sicherstellung der Kundengelder und Rückreisen gemäß dem Art. 18 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen in der Schweiz soll verstärkt werden. Ab dem 1. Januar 2027 werden die TPA-Mitglieder in den Garantiefonds integriert, und dabei werden die bestehenden Garantiesummen anerkannt. Das klingt nach einer nahtlosen Überführung, die nicht nur den TPA-Mitgliedern zugutekommt, sondern auch das Fundament der Kundengeldabsicherung stärkt und Synergien für die gesamte Reisebranche schafft.

Verbesserungen für die Branche

Was wird sich konkret ändern? Nun, die Mindestgarantie wird auf mindestens 1% des Bruttojahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres gesenkt, jedoch mindestens auf CHF 20.000 – vorher waren es noch CHF 50.000. Ein echter Fortschritt, würde ich sagen! Zudem wird ab dem 1. Januar 2027 ein neues Gebührenmodell eingeführt, das die unveränderte Administrationsgebühr von 0,2 Promille des reisebezogenen Bruttoumsatzes (mindestens CHF 250) beibehält, aber mit drei Varianten für den Risikobeitrag aufwartet. Das könnte für viele Unternehmen eine Erleichterung darstellen.

Ein flexibles Modell, das auch Einzelleistungen über den Garantiefonds absichert, wird ebenfalls eingeführt – das gibt Reisenden mehr Sicherheit in einer Zeit, in der Unvorhergesehenes oft zum Alltag gehört. Und keine Sorge, der umfassende Deckungsumfang bleibt bestehen. Das heißt, Pauschalreiserecht und Lieferantenrisiko sind nach wie vor abgedeckt. Die TPA-Geschäftsstelle in Chenaux bleibt vorerst als regionales Service-Center bestehen, was für die Mitglieder eine wichtige Anlaufstelle darstellt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Sicherheit

Doch das ist noch nicht alles – auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die Pauschalreiserichtlinie, die es in Deutschland seit dem 1. Juli 2018 gibt, verpflichtet bestimmte Reiseveranstalter, für die Erstattung aller Zahlungen bei Insolvenz zu sorgen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) spielt dabei eine zentrale Rolle und kann als Kontaktstelle fungieren. Die Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften am 17. Juli 2017 in deutsches Recht umgesetzt, und das hat einiges bewirkt!

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Reisende haben nun Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Reiseveranstalter absagt oder Leistungen ausfallen. Und sogar wenn der Veranstalter nach Reisebeginn in die Insolvenz geht, greift der Insolvenzschutz. In Deutschland wurde die Absicherung durch das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu geregelt, das seit dem 1. November 2021 gilt. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) verwaltet das Fondsvermögen, und Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über den Insolvenzschutz informieren. Ganz schön viel, oder? Das zeigt, wie wichtig Sicherheit und Transparenz in der Reisebranche geworden sind.

Schlussendlich bleibt zu sagen, dass sowohl der Zusammenschluss der TPA und des Garantiefonds als auch die rechtlichen Neuerungen in der Reisebranche auf eine Sache abzielen: Die Sicherheit der Reisenden. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Branche, sondern auch für uns alle, die wir gerne die Welt erkunden! Und so hoffen wir, dass diese Entwicklungen für mehr Vertrauen und weniger Unsicherheiten in der bunten Welt des Reisens sorgen werden.