Beherbergungssteuer in Heiligenhaus: Ein zusätzlicher Stein im Rucksack der Hoteliers?
Heute ist der 30.06.2026 und die Diskussion um die mögliche Einführung einer Beherbergungssteuer in Heiligenhaus nimmt Fahrt auf. Die IHK Düsseldorf, die sich wie ein Wächter über die Interessen des Hotel- und Gastgewerbes erhebt, warnt eindringlich vor den negativen Auswirkungen, die diese Steuer auf die Branche haben könnte. Ein steiles Thema, das nicht nur die Hoteliers selbst, sondern auch die Gäste und die lokale Wirtschaft betrifft.
Die Übernachtungszahlen im Kreis Mettmann, wo Heiligenhaus liegt, haben das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht. Das sorgt für ein mulmiges Gefühl – viele Betriebe kämpfen ums Überleben, und da könnte eine zusätzliche Steuer wie ein weiterer Stein im Rucksack wirken. Nadia Mohseni, die IHK-Regionalbeauftragte, äußert Bedenken zur zusätzlichen Belastung für die Branche. Sie bezeichnet den haushalterischen Nutzen der Steuer als “zweifelhaft”, was die Frage aufwirft: Ist es wirklich sinnvoll, einen weiteren finanziellen Druck auf eine bereits angeschlagene Industrie auszuüben?
Die Zahlen hinter der Steuer
Die IHK hat herausgefunden, dass die Angaben in der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Heiligenhaus teilweise auf Schätzungen basieren. Das ist schon ein bisschen fragwürdig, oder? Für einen Teil des Marktes fehlen belastbare Zahlen, was die Diskussion um die Steuer nicht gerade einfacher macht. Man fragt sich: Wie viel Einnahmen kann die Stadt tatsächlich erwarten? Die IHK schätzt diese als “überschaubar” ein – klingt irgendwie nicht gerade nach einem großen Wurf. Und ob die Steuer den erhofften fiskalischen Effekt tatsächlich erzielen kann, bleibt unklar.
Zusätzlich könnte der Verwaltungsaufwand, der mit der Einführung der Steuer einhergeht, die Haushaltsverbesserung verringern. Ein Bürokratiedschungel, der die Stadt und die Betriebe nicht unbedingt aufblühen lässt. Schließlich steht das Hotel- und Gastgewerbe im regionalen Wettbewerb. Eine Beherbergungssteuer könnte einen Standortnachteil darstellen, denn – und das sollte man nicht vergessen – in den umliegenden Kommunen erhebt niemand eine ähnliche Steuer. Wer will schon als der Ort gelten, wo es teurer wird, zu übernachten?
Rechtliche Vorgaben und Pflichten
Doch wie sieht es legal aus? In Düsseldorf ist es so, dass eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steueranmeldung besteht, selbst wenn im Quartal keine entgeltlichen Übernachtungen stattgefunden haben. Man muss die Anzahl der steuerpflichtigen Übernachtungen angeben – und ja, auch wenn es “0” ist! Eine fehlende Anmeldung kann die Prüfung der Steuerpflicht und die Festsetzung der Steuer verhindern. Oh je, da wird’s schnell kompliziert!
Das Steueramt nimmt die Steuererklärung an, und das gilt dann als formloser Steuerbescheid. Das Ganze steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, was nicht gerade für Entspannung sorgt. Die Anmeldung ist also notwendig, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und eine gleichmäßige Besteuerung der Beherbergungsbetriebe zu gewährleisten. Das klingt fast nach einem Vollzeitjob – und das in einer Zeit, in der die Betriebe ohnehin schon überlastet sind.
Die IHK Düsseldorf hat sich klar gegen die Beherbergungssteuer ausgesprochen und macht deutlich: Wir brauchen Lösungen, die der Branche helfen, nicht zusätzliche Hürden. Es bleibt spannend, wie sich diese Diskussion in den kommenden Wochen entwickeln wird und ob die Stadtverwaltung den Bedenken der IHK Gehör schenkt. Die Zukunft des Hotel- und Gastgewerbes in Heiligenhaus könnte davon abhängen.
