Brandenburger Gastgewerbe erhält neuen Entgelttarifvertrag mit 10,5 Prozent Gehaltserhöhung bis 2028
Heute ist der 26.10.2026, und im Brandenburger Gastgewerbe gibt es spannende Neuigkeiten! Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Dehoga Brandenburg haben nach intensiven Verhandlungen einen neuen Entgelttarifvertrag unterzeichnet. Wie es aussieht, wird das Gehalt für viele Beschäftigte in der Branche aufgestockt – und das in drei Etappen! Das sind doch mal erfreuliche Nachrichten, oder? Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen sich die Angestellten über eine Erhöhung von 3,5 Prozent freuen, gefolgt von weiteren 3,5 Prozent am 1. Juli 2027 und zum Schluss nochmal 3,5 Prozent am 1. Juli 2028. Zusammengefasst sind das stolze 10,5 Prozent mehr, die laut NGG für die Betroffenen auf dem Kontostand erscheinen werden.
Gerade für Fachkräfte nach der Ausbildung in der Bewertungsgruppe fünf ist das eine entscheidende Verbesserung. Bis 2028 wird das monatliche Bruttoentgelt um insgesamt 295 Euro auf 3.007 Euro steigen. Das Überschreiten der 3.000-Euro-Marke war eines der Hauptanliegen der Gewerkschaft. Sebastian Riesner, der Regionsgeschäftsführer der NGG, hat die Verhandlungen als herausfordernd beschrieben, sieht den Abschluss jedoch als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Und auch die Ausbildungsvergütungen sollen nicht zu kurz kommen: Ab dem 1. Juli 2027 steigen diese um jeweils 50 Euro, mit einer weiteren Erhöhung im Jahr 2028. Ein echter Gewinn für die zukünftige Generation!
Eine Branche im Aufbruch
Der Tarifvertrag gilt direkt für alle tarifgebundenen Betriebe in Brandenburg, darunter namhafte Restaurants, Hotels und touristische Einrichtungen wie Steigenberger, Dorint und Tropical Islands. Damit wird nicht nur die finanzielle Situation der Beschäftigten verbessert, sondern auch die gesamte Branche gestärkt.
Doch während es hier positive Entwicklungen gibt, steht das Gastgewerbe vor weiteren Herausforderungen. Eine aktuelle Studie der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass im September 2023 insgesamt 30.114 offene Stellen im Gastgewerbe gemeldet waren – und das über alle Qualifikationsniveaus hinweg. Die Realität sieht jedoch noch düsterer aus, denn der tatsächliche Personalbedarf könnte das Doppelte betragen. Viele Betriebe melden offene Stellen nicht mehr, was die Situation zusätzlich verschärft.
Fachkräftemangel und Lösungen
Die Betriebe sind gefordert, in die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern zu investieren. Ehrlich gesagt, das geht nicht ohne faire Löhne und eine wertschätzende Unternehmenskultur. Faktoren wie ein respektvoller Umgang, ein vertrauensvolles Betriebsklima und gute Entwicklungsmöglichkeiten werden immer wichtiger. Besonders in ländlichen Regionen stehen kleinere Betriebe vor großen Herausforderungen. Hier wird oft über verkürzte Öffnungszeiten oder reduzierte Speiseangebote nachgedacht, wenn die Mitarbeiter fehlen.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind verschiedene Maßnahmen gefordert. Eine Offensive für die duale Berufsausbildung, mehr Wertschätzung für praktische Berufe und ein modernes Arbeitszeitgesetz stehen dabei ganz oben auf der Agenda. Auch Bürokratieabbau und Flexibilität sind zentrale Themen, die für die Zukunft des Gastgewerbes entscheidend sein werden.
Ein Lichtblick ist, dass seit Beginn der Corona-Pandemie der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Gastgewerbe gestiegen ist. Gleichzeitig haben viele Minijobber die Branche verlassen, da sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Aber komischerweise wachsen die Minijobs seit dem Ende der Corona-Schutzmaßnahmen wieder. Das zeigt, dass flexible Arbeitsverhältnisse für viele Beschäftigte attraktiv bleiben.
Das Gastgewerbe bietet also nicht nur Einstiegsmöglichkeiten, sondern auch Entwicklungschancen für Menschen unterschiedlicher Qualifikationen. Wenn wir die Herausforderungen anpacken, könnte die Branche eine echte Renaissance erleben. Es bleibt spannend!
