Die Gastronomie in Deutschland steht vor einer grundlegenden Veränderung, die die Arbeitswelt nachhaltig prägen wird. Ab Juni 2026 tritt eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft, die darauf abzielt, Gehälter nachvollziehbarer und vergleichbarer zu machen. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ wird damit nicht nur politisch, sondern auch rechtlich untermauert. Diese Regelung wird insbesondere größere Unternehmen betreffen, die ab 250 Mitarbeitenden jährlich oder ab 100 Mitarbeitenden alle drei Jahre verpflichtet sind, die Richtlinie umzusetzen.

Ein zentrales Element dieser Richtlinie ist das Auskunftsrecht, das Mitarbeitenden ermöglicht, Informationen über vergleichbare Gehälter anzufordern. Zudem müssen Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen klar kommuniziert werden, während Fragen nach dem letzten Einkommen der Bewerber unzulässig sind. Besonders für größere Betriebe wird es nun Pflicht, den Gender Pay Gap offen zu legen. Liegt dieser über 5 % und ist nicht sachlich begründet, müssen Maßnahmen mit der Arbeitnehmervertretung ergriffen werden.

Ein EU-weites Bekenntnis zur Entgeltgleichheit

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EUPTD) ist nicht nur ein neues Gesetz, sondern Teil der über 70-jährigen Bemühungen um geschlechtsunabhängige Entgeltgleichheit. In den letzten Jahrzehnten wurden verschiedene gesetzliche Grundlagen geschaffen, die diesen Grundsatz unterstützen, darunter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Die EUPTD schafft nun einen einheitlichen Rahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Entgeltungleichheit und sieht umfassende Informationsrechte für Arbeitnehmer sowie Informationspflichten für Arbeitgeber vor.

Die Umsetzung der EUPTD in Deutschland ist jedoch noch im Gange. Ein konkreter Gesetzentwurf lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor, doch die Novellierung des bestehenden EntgTranspG ist bereits angekündigt. Eine Kommission soll bis Ende 2025 Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten, mit einem ersten Gesetzesentwurf, der im ersten Quartal 2026 erwartet wird.

Wichtige Neuerungen und Pflichten für Arbeitgeber

Die Richtlinie bringt erhebliche neue Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. So müssen Arbeitgeber das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Bewerbungsgespräch angeben. Zudem haben alle Beschäftigten das Recht auf Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Kollegen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber sind angehalten, mindestens einmal jährlich über dieses Recht zu informieren und die Auskunft innerhalb von zwei Monaten zu erteilen.

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Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gelten gestaffelte Berichtspflichten bezüglich des Gender Pay Gap. Ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitenden müssen jährlich Berichte erstellt werden, während Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitenden ab dem 7. Juni 2031 alle drei Jahre Bericht erstatten müssen. Bei einem nicht sachlich begründbaren Entgeltgefälle von mehr als 5 % zwischen den Geschlechtern sind Unternehmen zudem verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung zu definieren.

Ein Blick in die Zukunft

Die EUPTD ist ein bedeutender Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz und wird das Gastgewerbe in Deutschland nachhaltig beeinflussen. Arbeitgeber sind gefordert, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen. Diese Änderungen sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern zielen darauf ab, eine gerechtere und transparentere Arbeitswelt zu schaffen. Schließlich profitieren nicht nur die Mitarbeitenden von mehr Klarheit in der Entlohnung, sondern auch die Unternehmen selbst, die dadurch ein positives Arbeitsumfeld fördern können.

Für mehr Informationen zu den Änderungen in der Entgelttransparenzrichtlinie und deren Auswirkungen auf die Gastronomie empfehlen wir einen Blick auf die Quellen: Top Tirol, Deloitte und Haufe.