Die Diskussion um die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierhaltungslogos für tierische Produkte in der Gastronomie nimmt Fahrt auf. Aktuell lehnt die Gastrobranche, vertreten durch die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), Jana Schimke, diese Maßnahme ab. Schimke äußert Bedenken hinsichtlich des hohen Aufwands für die Betriebe und der potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen. Ihrer Meinung nach kommen die Gäste in erster Linie wegen des Wohlfühlfaktors und des Geschmacks, nicht wegen eines Logos auf der Speisekarte.

Die geplante Kennzeichnung, die 2027 in Kraft treten soll, ist nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für Restaurants, Kantinen und Imbisse vorgesehen. Der Entwurf des Bundesagrarministeriums sieht vor, dass das Logo in fünf Kategorien von Tierhaltungsbedingungen – von „Stall“ bis „Bio“ – auf Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen zu finden sein soll. Rund 100.000 Gaststätten könnten von dieser Regelung betroffen sein. Dies könnte bedeuten, dass Speisekarten häufig aktualisiert werden müssen, da Fleisch in der Regel wöchentlich eingekauft wird.

Herausforderungen und Bedenken der Branche

Ein Branchenbündnis, das auch Verbände der Systemgastronomie und Caterer umfasst, warnt vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand und möglichen höheren Preisen für Verbraucher. Diese Preissteigerungen könnten insbesondere Familien und Senioren in Schulen, Kitas und Kliniken belasten. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMEL) zielt darauf ab, grundlegende Reformen des bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes durchzuführen und verpflichtet dazu, Informationen über Haltungsbedingungen auch für Außer-Haus-Verpflegung bereitzustellen.

Die Bundesregierung schätzt, dass die Umsetzung der neuen Regelungen einen jährlichen Erfüllungsaufwand von etwa 12.268.000 Euro und einen einmaligen Aufwand von ungefähr 2.247.000 Euro mit sich bringen wird. Besonders kritisch wird die mögliche Unleserlichkeit von Speisekarten angesehen, was die Verarbeitung von Fleisch aus unterschiedlichen Haltungsformen zusätzlich komplizieren könnte. Diese Bedenken führen zur Ablehnung der geplanten Ausweitung auf die Gastronomie durch die DEHOGA.

Ein Schritt in Richtung Transparenz

Am 24. August 2023 trat das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft, wobei die Pflicht zur Verwendung der Kennzeichnung von ursprünglich 1. August 2025 auf den 1. Januar 2027 verlängert wurde. Die Kennzeichnung soll für Verbraucher Transparenz über die Haltungsbedingungen der Tiere bieten. Bisher galt die Kennzeichnung hauptsächlich für den Einzelhandel, und der Hintergrund dieser Reform ist der Mangel an Informationen im Foodservice-Bereich. Verbraucher, die mindestens einmal im Monat außer Haus essen, wünschen sich mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen der tierischen Produkte, die sie konsumieren.

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Insgesamt umfasst das neue Kennzeichnungssystem fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Zunächst gilt die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren. Die Kennnummer, die Inhaber tierhaltender Betriebe von den zuständigen Behörden erhalten, belegt die Haltungsform und wird in der gesamten Lebensmittelkette verwendet.

Zusammenfassend bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Tierhaltungslogo weiterentwickeln wird und welche Lösungen die Gastronomie und die Verbraucher in den kommenden Jahren finden werden. Die Herausforderung besteht darin, sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die Bedürfnisse der Gäste und Betriebe nicht aus den Augen zu verlieren.