Heute ist der 8.07.2026 und im Gastgewerbe brodelt es gewaltig – nicht nur, weil der Sommer den Biergarten zum Blühen bringt. Ein Streit um neue EU-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sorgt für Aufregung. Die unterzeichneten Abkommen, die im März 2026 von Bundespräsident Guy Parmelin und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besiegelt wurden, bringen einige Änderungen mit sich, die die Gastronomie direkt betreffen könnten. Da wird über das Verbot von Wurst und Käse auf Holzbrättli diskutiert – ein herber Schlag für die Schweizer Esskultur!

Doch keine Panik! Die EU hat klargestellt, dass es kein solches Verbot geben wird. Auch wenn Kritiker des Abkommens, wie der Verein Autonomiesuisse, regelmäßig auf LinkedIn warnen, bleibt die Realität eine andere. Schweizer Restaurants können weiterhin Käse und Fleisch auf Holzplatten servieren. Und das ist auch gut so! Um den Gastronomiebetrieben etwas Luft zu lassen, hat die EU sogar bestätigt, dass die allgemeinen Hygieneregeln für alle Oberflächen gelten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Hintergründe der Abkommen

Die neuen Abkommen betreffen nicht nur das Holzbrättli-Dilemma. Vielmehr geht es um ein Lebensmittelsicherheitsabkommen, das die gesamte Lebensmittelkette von der Landwirtschaft über die Verarbeitung bis zum Vertrieb umfasst. Ziel ist es, einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum zwischen der Schweiz und der EU zu schaffen. Man könnte sagen, das Ganze soll den Warenverkehr erleichtern und für gleiche Rahmenbedingungen sorgen. Aber – und das ist wichtig – das bringt auch mehr Rechtsübernahme mit sich.

Die Schweiz wird enger an EU-Rechtsakte gebunden und das bedeutet weniger eigenständiger Spielraum. Ein gewisser Teil der Gastronomiebetriebe wird sich auf mehr Bürokratie einstellen müssen. Da ist die Dokumentationspflicht für den Einsatz von Holzbrettchen nur die Spitze des Eisbergs. Hans-Jörg Bertschi von Autonomiesuisse hat das treffend formuliert: Es gibt keine pauschalen Verbote, aber die „Holzverdrängung“ durch bürokratische Anforderungen könnte zur Realität werden.

Die Kosten und Folgen

Und was wird das Ganze kosten? Jährliche Ausgaben in Höhe von etwa 8 bis 10 Millionen Euro und zusätzlich 3 bis 6 Millionen Franken an Folgekosten stehen im Raum. Diese Zahlen rufen nicht nur in der Politik Sorgen hervor, sondern auch in der Gastronomie. Die Sichtbarkeit dieser Zahlungen an die EU wird klar, während die Folgekosten in der Schweiz eher nebulös bleiben. Das gibt zu denken!

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Das Abkommen bringt zwar mehr Rechtssicherheit und eine bessere Planung für den Handel, doch die laufende Rechtsübernahme und die unklaren Kosten könnten für einige Betriebe eine echte Herausforderung darstellen. Und dabei sind die Ausnahmen, wie etwa für gentechnisch veränderte Organismen, nur ein kleiner Lichtblick inmitten der Verwirrung.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass das Gastgewerbe durch diese Veränderungen nicht ins Straucheln gerät. Die Schweizer Esskultur – und damit auch das geliebte Holzbrättli – sollte für die Zukunft gewahrt bleiben. Denn wo sonst könnte man seine Wurst und seinen Käse so genießen, wie in einem traditionellen Restaurant, das auf die Qualität seiner Produkte setzt?