Minijobs im Aufwind: Neue Verdienstgrenzen und ihre Folgen für das Gastgewerbe
Heute ist der 27.09.2026 und es gibt spannende Neuigkeiten für alle, die im Gastgewerbe tätig sind. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen, auch bekannt als Minijobs, von 603 Euro auf 633 Euro pro Monat angehoben. Das bedeutet, dass im kommenden Jahr der zulässige Höchstverdienst für Minijobs auf insgesamt 7.596 Euro steigt – eine erfreuliche Nachricht, wenn man bedenkt, dass es im Jahr 2026 noch 7.236 Euro waren. Diese Anpassung ist nicht nur ein Plus für die Mitarbeitenden, sondern auch ein Thema, das die Arbeitgeber im Gastgewerbe beschäftigen wird.
Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt gemäß Paragraf 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls ansteigt. Ab dem 1. Januar 2027 liegt dieser bei 14,60 Euro brutto pro Stunde. Ein Anstieg, der auf die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 zurückgeht und mit fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu Buche schlägt. Die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze ist dabei durchaus clever: Sie wird mit der Formel (Mindestlohn * 130) / 3 ermittelt und auf volle Euro aufgerundet. Wer hätte gedacht, dass Mathe uns so viel Freude bereiten kann?
Flexibilität für Minijobber
Für Minijobber ergibt sich daraus eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Wer den Mindestlohn erhält, kann bis zu 43,4 Stunden im Monat oder zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Bei einem Stundenlohn von 16 Euro dürfen es ab 2027 sogar bis zu 39,6 Stunden sein – ein kleines, aber feines Plus für alle, die auf der Suche nach einer zusätzlichen Einkommensquelle sind. Schwankungen im Verdienst sind erlaubt, solange man die jährliche Verdienstgrenze nicht überschreitet. Und sollte es mal zu unvorhersehbaren Überschreitungen kommen, dürfen Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten maximal bis zu 1.206 Euro verdienen. Das klingt doch fair, oder?
Ebenfalls erfreulich: Bezieher einer regulären Altersrente haben kein Hinzuverdienstlimit durch Minijobs. Hingegen gelten bei Erwerbsminderungsrenten klare Hinzuverdienstgrenzen, die im Jahr 2026 bei 20.763,75 Euro pro Jahr bei voller und 41.527,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung liegen. Damit ist der Minijob auch eine Möglichkeit, um die Kasse aufzustocken, ohne gleich in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
Die Sorgen der Arbeitgeber
Doch während die Minijobber Grund zur Freude haben, gibt es bei den Arbeitgebern, besonders im Gastgewerbe, durchaus Bedenken. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA warnt vor steigenden Kostenbelastungen. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze könnten die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs von 31,17 Prozent auf 42,27 Prozent des Lohns steigen. Das klingt bedrohlich, vor allem wenn man bedenkt, dass dies für das Gastgewerbe jährliche Mehrkosten von knapp 72 Millionen Euro bedeutet. DEHOGA und andere Verbände fordern deshalb den Verzicht auf zusätzliche Pflegeversicherungsbeiträge und das Beibehalten der zweiprozentigen Pauschsteuer, um die Belastungen zu minimieren.
Darüber hinaus gibt es einige wichtige Details, die Arbeitgeber im Hinterkopf behalten sollten. Zum Beispiel müssen sie das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt berechnen, um sicherzustellen, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Einmalzahlungen, die mindestens einmal jährlich bezogen werden, müssen ebenfalls in die Berechnung einfließen. Abgaben, die Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zu tragen haben, liegen bei 34,77 % (Arbeitgeber 31,17 %, Minijobber 3,6 %), während im Privathaushalt die Abgaben maximal 14,62 % betragen. Es lohnt sich also, die Zahlen im Blick zu behalten.
Im Großen und Ganzen zeigt sich, dass das Thema Minijobs nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber im Gastgewerbe von großer Bedeutung ist. Der Ausblick auf 2027 wird spannend, und es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf die Branche auswirken werden. Eins ist sicher: Die Diskussion um faire Löhne und Arbeitsbedingungen wird uns noch eine Weile begleiten. Wer weiß, vielleicht wird das Gastgewerbe dadurch noch ein bisschen bunter und vielfältiger?
