Minijobs unter Druck: Reformvorschläge und ihre Folgen für die Beschäftigten im Gastgewerbe
Ein Minijob, das klingt nach einer entspannten Nebenbeschäftigung, die man mal eben so nebenbei machen kann. Aber die jüngsten Reformvorschläge der Alterssicherungskommission werfen einen neuen Schatten auf dieses Bild. Mit 33 Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rente, darunter die Einbeziehung von Minijobs in die Rentenversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit, sind die Veränderungen für viele geringfügig Beschäftigte spürbar. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz ist jedoch keine komplette Abschaffung der Minijobs geplant – das sind schon mal gute Nachrichten für die, die ihren Job im Gastgewerbe oder im Handel schätzen.
Aktuell können Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies könnte sich nun ändern: Mit dem neuen Modell würde diese Wahlmöglichkeit wegfallen, bis auf einige Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler (ja, die armen Kids). Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland immerhin 6,8 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass besonders häufig Minijobs bei Studierenden, Rentnern, Frauen und Grundsicherungsbeziehenden vorkommen. Die größten Gruppen von Minijobbern finden sich im Handel, im Gastgewerbe und in weiteren wirtschaftlichen Dienstleistungen. Das heißt, wir reden hier über einen nicht zu unterschätzenden Teil der Arbeitswelt!
Die finanzielle Seite der Minijobs
Die finanzielle Seite ist dabei nicht zu vernachlässigen. Bei einem Verdienst von 603 Euro im Monat zahlen Minijobber 21,71 Euro in die Rentenversicherung ein. Klingt nicht viel, oder? Doch dieser Betrag kann den Rentenanspruch um 5,68 Euro pro Jahr erhöhen. Betrachtet man die Eigenanteile, so liegen diese im gewerblichen Bereich bei 3,6 % und im Privathaushalt bei 13,6 %. Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent, was die Sache nicht unbedingt einfacher macht. Besonders in der Gastronomie, wo die Margen oft hauchdünn sind, wird diese Thematik heiß diskutiert.
Die Arbeitgeberverbände, allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), haben bereits Kritik geäußert. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe und lehnt die geplante Ausnahme für Schülerinnen und Schüler ab. Und auch BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnet die Empfehlungen als Fehler und hebt die Flexibilität von Minijobs hervor. Es ist ein Drahtseilakt, die Balance zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Machbarkeit zu halten.
Die Auswirkungen auf die Minijobber
Was bedeutet das für die Minijobber selbst? Neben der finanziellen Belastung ist auch die Frage der sozialen Absicherung von Bedeutung. Minijobber sind von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, haben aber die gleichen arbeitsrechtlichen Grundrechte wie Teilzeitkräfte. Sie erwerben durch ihre Beiträge Wartezeiten für die Rentenversicherung und können sogar staatliche Förderung für private Altersvorsorge, wie die Riester-Rente, nutzen. Spannend ist auch die Möglichkeit, Teile ihres Bruttogehalts in betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das klingt zwar gut, aber die Realität sieht oft anders aus – vor allem bei sehr niedrigem Verdienst, wo der Eigenanteil des Minijobbers manchmal höher ist als der Verdienst selbst.
Ein weiterer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte: Die Beschäftigungszeit aus einem Minijob wird bei der Wartezeit für Alters- und Erwerbsminderungsrenten angerechnet. Also, auch wenn es sich um einen kleinen Job handelt, der einen vielleicht nicht über die Runden bringt, könnte er im Alter doch mal von Bedeutung sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reformvorschläge auf die Minijobber und die Arbeitgeber auswirken werden, gerade in einer Branche, die ohnehin schon mit vielen Herausforderungen kämpft.
