Elektroprüfpflichten im Wandel: Zwischen Entlastung und Verantwortung für Hoteliers
Heute ist der 15.07.2026 und die Diskussion um die Lockerung der Elektroprüfpflichten für Betriebe in Deutschland nimmt immer konkretere Formen an. Die Bundesregierung hat ein Entlastungsvolumen von rund 600 Millionen Euro beschlossen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Die Maßnahmen umfassen Bereiche wie GeDIG, den Verkehrssektor, digitale Arbeitsförderung, berufliche Fortbildung und Landwirtschaft. Allerdings, und das ist ein wichtiger Punkt, gibt es zur Elektroprüfung noch keine spezifischen Maßnahmen in der Übersicht, und die politische Ankündigung steht derzeit noch im Widerspruch zu einem finalen Regelungstext.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit 2025 das Ziel, einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz zu schaffen. Vor allem in der Gastronomie und Hotellerie, wo die Anforderungen aufgrund von Feuchtigkeit und Reinigungsverfahren besonders hoch sind, bleibt die Rechtslage anspruchsvoll. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Geräte vor ihrer Inbetriebnahme, nach Änderungen und in festgelegten Zeitabständen geprüft werden. Diese Prüfintervalle sollten risikobasiert festgelegt werden, was bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich bleibt.
Die Verantwortung der Betriebe
Ein oft unterschätztes Risiko ist die Haftung, die auf den Schultern der Betreiber ruht. Fehlende Prüfungen lassen Lücken im Arbeitsschutz entstehen, die sich meist erst bei Prüfungen durch Behörden oder im Schadensfall bemerkbar machen. Die DGUV V3 Prüfung ist nicht nur eine Pflicht, sondern schützt auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Bei Schäden, die durch ungeprüfte Geräte entstehen, kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden. Das ist kein Pappenstiel! Für Hoteliers und Gastronomen heißt das, dass sie bestehende Prüfintervalle nicht ohne rechtliche Grundlage ändern sollten.
Eine gute Empfehlung ist, die Elektro-Arbeitsmittel in Risikoklassen zu trennen und ein Praxisaudit der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Und ja, die Dokumentation sollte digital aufgeräumt werden! Fachkundige Personen für die Prüfungen und die Gefährdungsbeurteilung sind ein Muss. Man möchte ja nicht im Fall der Fälle ohne Nachweise dastehen — das kann böse enden. Versicherungen prüfen im Schadensfall, ob gesetzliche und technische Vorgaben eingehalten wurden, und Nichterfüllung kann zu Leistungskürzungen oder gar zur kompletten Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.
Die Zukunft der Prüfpflichten
Die geplanten Lockerungen könnten vor allem trockene Niedrigrisiko-Bereiche betreffen. Aufzüge, Druckbehälter und ähnliche Anlagen unterliegen jedoch weiterhin strengen Prüfpflichten. Das Gesetzgebungsverfahren ist komplex: Es beginnt mit dem Kabinettsbeschluss, geht über die Zuleitung an den Bundesrat, die Einbringung in den Bundestag, Ausschussberatungen, Lesungen, bis hin zu einer möglichen Vermittlung im Bundesrat. Zeitlich ist nicht vor Sommer 2026 mit einer Umsetzung zu rechnen.
Ein weiterer Punkt, über den man nicht wegsehen sollte, ist die Neunummerierung der Vorschrift, die einige Verwirrung in der Fachwelt stiftet. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Änderung des Paragraphentextes und der Durchführungsanweisungen, die jedoch keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Prüfenden bleiben unverändert. Wer neue Prüfplaketten bestellen möchte, sollte auf die neue Nummerierung achten.
Die Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel liegt also weiterhin beim Betreiber. Und ein kleiner Tipp am Rande: Nichts vorschnell abbestellen! Es ist immer klüger, sich vorher genau zu informieren und die rechtlichen Grundlagen zu kennen. So bleibt der Betrieb nicht nur sicher, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite. Und das ist ja schlussendlich das Wichtigste!
