Heute ist der 15.09.2026 und wir werfen einen Blick auf einen skandalösen Vorfall, der sich in einem Gastronomiebetrieb im Bezirk Horn ereignet hat. Ein 15-jähriger Praktikant arbeitete dort bis Mitternacht – und das, obwohl das Gesetz für Jugendliche unter 16 Jahren klar besagt, dass die Arbeitszeit maximal bis 20 Uhr gehen darf. Das ist schon eine ganz schöne Nummer und wir fragen uns: Wie kann das passieren?

Wie es scheint, war dieser Praktikant nicht nur einmal nach 20 Uhr im Einsatz, sondern musste an mehreren Abenden länger bleiben. Das bringt natürlich nicht nur die rechtlichen Bestimmungen ins Wanken, sondern auch die Gesundheit und Entwicklung junger Menschen. Der Fall wurde bei der Arbeiterkammer Horn gemeldet, und AK-Bezirksstellenleiter Andreas Riedl spricht von einer alarmierenden Zunahme von Beschwerden aus der Gastronomie. Lange Einsatzzeiten, fehlende Zulagen und nicht ausbezahlte Überstunden sind da an der Tagesordnung. Das lässt uns wirklich stutzig werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz ist Nachtarbeit für unter 16-Jährige im Gastgewerbe schlichtweg unzulässig. Das Gesetz legt fest, dass Jugendliche in diesem Alter nur bis 20 Uhr arbeiten dürfen, während ab 16 Jahren eine Beschäftigung bis 23 Uhr erlaubt ist. Aber was heißt das konkret? Zunächst einmal, dass Arbeitgeber sich an diese Regeln halten müssen. Und das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung!

Doch das ist noch lange nicht alles. Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen stundenweise mit Einwilligung der Eltern beschäftigt werden, solange die Tätigkeit leicht und geeignet ist. Da gibt es klare Vorgaben, was als „leicht“ gilt – nichts, was die Sicherheit oder Gesundheit der Jugendlichen gefährdet, wie zum Beispiel gefährliche Arbeiten oder solche, die physisch belastend sind. Arbeitgeber sollten sich auch die Einwilligung der Eltern schriftlich geben lassen, dazu eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Schulbescheinigung anfordern – und das natürlich vor der Aufnahme der Tätigkeit. Eine Menge an Vorschriften, nicht wahr?

Die Realität in der Gastronomie

Die Realität sieht jedoch oft anders aus. In der Gastronomie werden junge Menschen häufig über ihre Grenzen hinaus gefordert. Arbeitszeiten, die über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehen, sind ein großes Thema. Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, und die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Das sind klare Regelungen, und die Pausen sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen – mindestens 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit. Ein echtes Regelwerk, das aber oft in der Praxis ignoriert wird.

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Vor allem in der Gastronomie, wo der Stress manchmal zum Zerreißen ist, scheint es, als ob die Vorschriften nicht immer eingehalten werden. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen diese Arbeitszeitvorschriften mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Das ist ein ganz schön heftiger Preis für ein paar Überstunden, die totsicher nicht in der Kasse landen.

Es bleibt also abzuwarten, wie dieser Fall weiter verfolgt wird und ob es zu einem Umdenken in der Branche kommt. Wir hoffen auf eine positive Wende, die nicht nur den Praktikanten, sondern allen jungen Arbeitskräften zugutekommt. Denn eines steht fest: Die Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen müssen immer an erster Stelle stehen – egal in welchem Berufsfeld.