Es gibt Neuigkeiten, die die Gastronomie und das Gastgewerbe in Deutschland aufatmen lassen. Der Nationalrat hat eine Motion zur Regelung von freiwilligem Trinkgeld angenommen, die endlich Klarheit in dieses etwas nebulöse Thema bringt. Eingebracht wurde der Vorstoß von Beat Rieder, einem Mitte-Ständerat aus dem Wallis. Mit 125 zu 51 Stimmen und 21 Enthaltungen fand die Motion großen Anklang, und sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat unterstützen die gesetzliche Neuregelung. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeitet, der freiwillige Trinkgelder von Sozialabgaben und der direkten Bundessteuer befreit!

Das betrifft vor allem das Gastgewerbe, wo Serviceleistungen oft in die Preise integriert sind. Der Hintergrund der Debatte ist die zunehmende Nutzung elektronischer Zahlungsmethoden. Der Bundesrat wird sich im Rahmen der AHV-Reform 2030 mit der Beitragserhebung auf Trinkgeldern befassen. Momentan zählen Trinkgelder zum massgebenden Lohn, was unklar definiert ist. Rieder warnte, dass eine Ungleichbehandlung zwischen bar und elektronisch bezahlten Trinkgeldern entstehen könnte – und damit hat er einen wunden Punkt getroffen.

Eine neue Ära für Trinkgelder?

Der Ständerat hat bereits in der Frühjahrssession die Motion genehmigt. Und nun, mit der Unterstützung der Mehrheit der Nationalratskommission, wird die Diskussion über die Zukunft der Trinkgelder konkreter. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider hat signalisiert, dass sie im Rahmen der AHV-Reform prüfen möchte, ob elektronisch gewährte Trinkgelder steuer- und beitragspflichtig werden sollen. Lorenz Hess (Mitte/BE) hat die Notwendigkeit betont, den Rechtsrahmen an die digitale Zahlungsmethoden anzupassen. Die Branche selbst, vertreten durch GastroSuisse und die Hotel & Gastro Union, begrüßt diese Neuregelung und fordert den Bundesrat auf, den Auftrag des Parlaments schnell umzusetzen.

Die Sorgen, die Baume-Schneider äußerte – dass eine generelle Ausnahme für Trinkgelder möglicherweise die soziale Absicherung der Mitarbeitenden gefährden könnte – sind nicht von der Hand zu weisen. Auch in der politischen Debatte gab es Stimmen, die vor Missbrauch und Schwarzarbeit warnten. Barbara Gysi (SP/SG) plädiert dafür, die bestehende Praxis beizubehalten, bei der größere Trinkgelder an den AHV-pflichtigen Lohn angerechnet werden. Verständlicherweise ist das ein heißes Eisen, das viele Emotionen weckt.

Ein Geschenk der Wertschätzung

Aktuell hat der Bundesrat entschieden, dass auf digitale Trinkgelder vorerst keine AHV-Abgaben anfallen. Ein Sprecher von Baume-Schneider hat dies bestätigt. Ursprünglich hatte der Bund gehofft, durch die Ausdehnung der Sozialabgaben auf Trinkgelder Zusatzeinnahmen von 20 bis 50 Millionen Franken für die AHV zu generieren. Doch der Widerstand aus der Branche war zu stark. Roger Lang, Leiter Recht, Sozialpolitik und Kampagnen, sagte dazu, Trinkgeld sei ein Geschenk und ein Zeichen der Wertschätzung – und nicht einfach ein Teil des Lohns.

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So bleibt das Thema Trinkgeld in der Gastronomie weiterhin spannend. Mit der neuen Regelung könnte sich das Bild für Servicekräfte fundamental verändern. Die Unsicherheiten könnten bald der Vergangenheit angehören, und das Gastgewerbe könnte endlich eine klare Linie finden. Die kommenden Monate werden zeigen, wie der Bundesrat die Gesetzesänderungen umsetzt – und ob wir in eine neue Ära für Trinkgelder eintreten.