Im Gastgewerbe ist das Thema Trinkgeld ein echtes heißes Eisen. Aktuell wird in der Schweiz im Nationalrat darüber diskutiert, ob Trinkgelder von der Steuer- und AHV-Pflicht befreit werden sollen. Diese Debatte ist nicht nur spannend, sondern könnte auch das finanzielle Wohl von Servicekräften enorm beeinflussen. Die Motion Rieder, die bereits die Hürden im Ständerat genommen hat, zielt darauf ab, den administrativen Aufwand für Gastronomiebetriebe zu reduzieren und gleichzeitig die finanzielle Situation der Mitarbeitenden zu verbessern.

Doch wie sieht die aktuelle Lage aus? Unter den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen Trinkgelder, die einen wesentlichen Teil des Lohns ausmachen, versteuert werden. Das sorgt für Unsicherheiten, denn wann genau gilt ein Trinkgeld als wesentlicher Lohnbestandteil? Tatsache ist, dass viele Angestellte auf diese Zahlungen angewiesen sind, um über die Runden zu kommen. Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe liegen für unqualifizierte Beschäftigte bei knapp über 3700 Franken, während Servicekräfte mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) mehr als 4500 Franken monatlich verdienen.

Die rechtlichen Grundlagen

Im Schweizer L-GAV gehört Trinkgeld nicht zum Bruttolohn. Es wird als Geschenk des Gastes an die Mitarbeitenden betrachtet und ist somit nicht Teil des Mindestlohns. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn unabhängig von Trinkgeldern zu garantieren. Das Ganze wird durch Artikel 7 lit. e AHVV geregelt, der besagt, dass Trinkgelder zum maßgeblichen Lohn zählen, wenn sie einen wesentlichen Anteil am Gesamtlohn ausmachen. Die Schwelle dafür liegt bei etwa 10 % des Jahreslohns. Wenn also die Trinkgelder regelmäßig hoch sind, wird es ernsthaft spannend.

Die Verwaltungspraxis geht davon aus, dass Trinkgelder im Gastgewerbe in der Regel nicht „wesentlich“ sind, es sei denn, sie übersteigen die genannten 10 %. Ein wenig kompliziert, oder? Das führt dazu, dass eine Befreiung von der AHV-Pflicht möglicherweise zu Lücken in der Altersvorsorge führen könnte, was 13 Arbeits- und Sozialrechtler als problematisch ansehen.

Trinkgeld in Deutschland – ein anderes Bild

<pIm Vergleich dazu profitieren in Deutschland angestellte Servicekräfte von einer ganz anderen Regelung: Hier sind freiwillige Trinkgelder von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben befreit. Diese Regelung gilt allerdings nur für Angestellte, nicht für Betriebsinhaber oder Freiberufler. Für 2026 wird das Bruttoeinkommen einer Servicekraft in Deutschland auf 2250 bis 2700 Euro monatlich geschätzt, zuzüglich steuerfreier Trinkgelder zwischen 400 und 1000 Euro.

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Doch auch im Handwerk sieht es nicht viel anders aus. Während angestellte Handwerker von der Steuerfreiheit profitieren, müssen freiberufliche Handwerker ihre Zusatzverdienste versteuern. Interessanterweise geben nur 28 Prozent der Kunden Handwerkern Trinkgeld, während 47 Prozent ihnen Verpflegung anbieten.

Aktuelle Entwicklungen in der Schweiz

<pIn der Schweiz hat der Bundesrat kürzlich beschlossen, dass auf digitale Trinkgelder vorerst keine AHV-Abgaben anfallen. Diese Entscheidung wurde von einem Sprecher der Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider bestätigt. Ursprünglich hatte der Bund auf zusätzliche Einnahmen von 20 bis 50 Millionen Franken gehofft, was für Aufregung in der Branche sorgte. Der Ständerat hat mit 42 zu 1 Stimmen beschlossen, dass freiwillige Trinkgelder von der AHV-Beitragspflicht und der Steuer befreit werden sollen.

Das Engagement der Hotel & Gastro Union im Rahmen der Allianz Trinkgeld hat maßgeblich dazu beigetragen, diese Regelung voranzutreiben. Roger Lang, Leiter Recht, Sozialpolitik und Kampagnen, äußerte sich erfreut über diesen Entscheid und betonte, dass Trinkgeld ein Geschenk sei und kein Lohnbestandteil.

Die Diskussion um Trinkgelder bleibt damit spannend und relevant, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. Sie beeinflusst nicht nur die finanzielle Lage der Servicekräfte, sondern wirft auch Fragen zur sozialen Absicherung und Altersvorsorge auf. Man darf gespannt sein, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter entwickeln werden – und wie viele von uns weiterhin bereit sind, ein Trinkgeld zu geben, wenn wir uns in ein Restaurant oder ein Café setzen.