Heute ist der 23.10.2026 und während die ersten Schneeflocken sich anschicken, die Alpen in ein winterliches Kleid zu hüllen, brodelt es hinter den Kulissen der österreichischen Hotelbranche. Wenige Wochen vor dem Start der Wintersaison 2026/2027 ist die Aufregung spürbar. Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) und die Bundessparte Tourismus der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben sich zu Wort gemeldet und fordern lautstark die sofortige Erlassung der Saisonkontingent-Verordnung. Der Grund? Die Verordnung ist der Schlüssel zur Festlegung der Höchstzahl an Arbeitsbewilligungen, die für Fach- und Hilfskräfte aus Drittstaaten erteilt werden können. Ohne diese rechtlichen Rahmenbedingungen drohen den Betrieben organisatorische Engpässe – und das in einer Zeit, in der jeder Gast zählt.

Wie ÖHV-Präsident Walter Veit und die Vertreter der Landesverbände in Tirol und Vorarlberg betonen, sind ausländische Saisonarbeitskräfte nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Personalplanung, sie sind das Rückgrat der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in den beliebten alpinen Wintersportregionen. Die Unsicherheiten bei der Verordnung bedeuten auch, dass viele Verträge mit Schlüsselpersonal nicht eingehalten werden können, was zu Umsatzeinbußen führen könnte. Diese Situation ist umso kritischer, wenn man bedenkt, dass die Bearbeitungszeiten bei ausländischen Botschaften und Arbeitsbehörden mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein schmaler Grat, auf dem die Betriebe balancieren müssen.

Politische Verhandlungen und die Zukunft der Kontingente

Die Verzögerung, die nun die Branche in Atem hält, hat ihre Wurzeln in politischen Verhandlungen im zuständigen Arbeits- und Sozialministerium. In der letzten Saison umfasste das reguläre Tourismus-Kontingent 5.500 Plätze, zusätzlich waren 2.500 Bewilligungen für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan vorgesehen. Arbeitgebervertreter fordern vehement, diese Kontingente beizubehalten oder sogar zu erhöhen. Schließlich ist die Buchungsnachfrage für die kommenden Wintermonate nicht zu unterschätzen. Gleichzeitig drücken Gewerkschaftsvertreter darauf, die inländischen und EU-Arbeitskräftepotenziale besser auszuschöpfen und die bestehenden Bedingungen für die Beschäftigung zu überprüfen.

Die rechtliche Grundlage für die Festlegung der Kontingente findet sich im § 5 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Dieser erlaubt der zuständigen Bundesministerin, bei vorübergehendem Arbeitskräftebedarf entsprechende Kontingente festzulegen. Dabei fließen natürlich auch die tatsächlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die bereits zugelassenen Stammsaisoniers in die Entscheidung ein. Laut einem Ministerratsvortrag vom 30. April 2025 sollen die Tourismus-Kontingente nicht nur erhöht, sondern auch bereits im September erlassen werden, um den Bedarf für die Wintersaison 2026 rechtzeitig zu decken.

Ein Blick auf die Kontingente und deren Auswirkungen

Für die Wintersaison 2026 wird das Grundkontingent auf 5.500 erhöht, mit der Möglichkeit, während saisonaler Spitzenzeiten um bis zu 50 % darüber hinauszugehen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Schwankungen zwischen Haupt- und Nebensaison gerecht zu werden. Die Betriebe erhoffen sich dadurch, den steigenden Bedarf an Arbeitskräften besser decken zu können. Dennoch bleibt die Frage, wie schnell die neuen Kontingente tatsächlich genehmigt werden können, denn das AMS, das Arbeitsmarktservice, prüft vor jeder Bewilligung, ob geeignete inländische Arbeitskräfte vorhanden sind. Ein langwieriger Prozess, der die Vorlaufzeit der Betriebe erheblich verkürzt.

Zusätzlich wird ein neues Kontingent von jährlich 2.500 Saisonarbeitskräften aus Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien geschaffen. Diese Arbeitskräfte sind ein wichtiger Bestandteil der Personalplanung, vor allem in der Gastronomie und im Beherbergungswesen. Der Druck auf die Betriebe wächst, denn die Weihnachts- und Neujahrsbuchungen stehen vor der Tür und die Unsicherheiten bei den Kontingenten könnten zu einem echten Problem werden.

Die Verordnung, die am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt und am 30. November 2026 wieder außer Kraft tritt, soll keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Länder verursachen. Doch das Thema bleibt komplex. Die Auslastung der Kontingente wird kontinuierlich überprüft, und sollten die Zahlen bis Ende September 2026 nicht die gewünschten Erfolge zeigen, könnte es zu weiteren Anpassungen kommen.

Die Hotelbranche steht also vor einer herausfordernden Wintersaison, und es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Entscheidungen auf die Personalplanung auswirken werden. Eines ist sicher: Die Vorfreude auf die Wintergäste ist groß, doch die Unsicherheiten machen die Planung zu einem schmalen Grat. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein.