Schweizer Hoteliers zwischen Erleichterung und Herausforderungen: Der Sondersatz bleibt vorerst erhalten
Heute, am 16. Juni 2026, stehen die Schweizer Hoteliers vor einer neuen, spannenden Herausforderung. Der Nationalrat hat in einer aktuellen Sitzung die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie abgelehnt. Das hat für ein Aufschreien in der Branche gesorgt. HotellerieSuisse äußert sich empört und warnt vor Wettbewerbsnachteilen, die in einer ohnehin schon angespannten Situation zur echten Belastung werden könnten. Dabei ist der Wegfall des Sondersatzes nicht als existenzielle Krise für die Branche angesehen worden – es gibt größere Baustellen, wie den Fachkräftemangel, steigende Lohnkosten und die hohen Energiepreise, die den Hoteliers ebenfalls zu schaffen machen.
Ohne Zweifel, die Diskussion über die Zukunft des Sondersatzes muss nüchtern geführt werden. Ein Vergleich mit Nachbarländern wie Italien und Frankreich zeigt, dass dort Mehrwertsteuersätze von 10% für die Hotellerie gelten. Das macht uns irgendwie nachdenklich. Die Nachfrage nach Reisen hängt nicht nur von steuerlichen Fragen ab, da spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Die Schweizer Hotellerie hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie anpassungsfähig ist und auch Krisen überstanden hat. Und das ist doch etwas, worauf wir stolz sein können.
Ein Blick auf die politische Dimension
Die politische Dimension dieser Entscheidung ist nicht zu ignorieren. Es gibt sogar Vermutungen, dass Teile der SVP dem Gastgewerbe einen Denkzettel verpassen wollten. Der Nationalrat hat zwar Planungssicherheit signalisiert, aber den Sondersatz abgelehnt. Währenddessen wird weiterhin über die indirekte Subventionierung der Hotellerie durch den Staat diskutiert. Der Tourismus erhält bereits Unterstützung, sei es durch Infrastruktur oder Standortförderung. Kritiker stellen die Frage: Warum wird die Beherbergungsbranche steuerlich bevorzugt?
Der Ständerat steht nun vor der nächsten Entscheidung. Es gibt Hoffnungen, dass die Chancen auf eine Verlängerung des reduzierten Satzes noch intakt sind. In der Zwischenzeit werden die Betriebe weiterhin ihre Gäste empfangen und um internationale Kundschaft kämpfen. Das ist ja schließlich das Salz in der Suppe der Branche!
Erleichterung für die Branche
<pDoch es gibt Licht am Ende des Tunnels. Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen bleibt künftig bei 3,8 Prozent. Der Nationalrat hat den Entscheid des Ständerats in der Sondersession bestätigt – ein Abstimmungsergebnis von 119 Stimmen für, 59 gegen und 14 Enthaltungen. Diese Entscheidung bringt eine gewisse Erleichterung in die Branche. Die Mehrheit im Parlament sieht den Sondersatz als wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors, besonders in den Bergen, wo viele Betriebe auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Der Schweizer Tourismus-Verband STV hat die Bedeutung dieses Entscheids betont. In Zeiten unsicherer geopolitischer Lagen ist Planungssicherheit Gold wert. Der Bundesrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine entsprechende Botschaft vorzulegen, um den parlamentarischen Prozess vor Ablauf der Regelung Ende 2027 abzuschließen. Schließlich existiert der Sondersatz von 3,8 Prozent seit 1996 und wurde seitdem sechsmal verlängert – zuletzt bis 2027. Die Branche hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt, doch der Bundesrat hält eine weitere Verlängerung nicht für nötig.
Die Diskussion über Privilegien, Wettbewerbsfähigkeit und staatliche Unterstützung bleibt jedoch bestehen. Es bleibt spannend, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Die Hoteliers haben einen langen Weg hinter sich, und wir dürfen gespannt sein, wie sie die nächsten Herausforderungen meistern werden.
