In Mainz, der lebendigen Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, stehen spannende Veränderungen an. Die Stadt plant die Einführung einer Tourismusabgabe auf Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben. Diese Abgabe soll zwischen zwei und fünf Euro pro Nacht liegen, abhängig von den Kosten der jeweiligen Übernachtung. Für die Stadtverwaltung ist dies ein Schritt, um die Finanzierung von wichtigen Tourismusinitiativen und Marketingmaßnahmen zu sichern, insbesondere in Zeiten, in denen die Haushaltskassen strapaziert sind.
Oberbürgermeister Nino Haase hebt hervor, dass die Stadt jährlich zwischen acht und zehn Millionen Euro für Veranstaltungen und Institutionen ausgibt, die dem Tourismus dienen, darunter die beliebte Straßenfastnacht und das Gutenbergmuseum. Die Erhebung der Abgabe soll ab Juli 2023 starten, und der Stadtrat wird am 6. Mai 2023 darüber entscheiden. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von etwa vier Millionen Euro pro Jahr, nachdem die Abgabe etabliert ist.
Die Details zur Abgabe
Die geplante Abgabe wird als indirekte örtliche Aufwandsteuer betrachtet. Diese wird vom Beherbergungsbetrieb beim Gast eingezogen und an die Stadt abgeführt. Bürgermeister und Finanzdezernent Daniel Köbler erklärt, dass die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe dazu dienen sollen, die Zuschüsse zur Attraktivitätssicherung der Stadt haushaltsrechtlich abzusichern. Diese Maßnahme entspricht einer Forderung der Kommunalaufsicht, die besagt, dass mehr Einnahmepotenziale genutzt werden sollten, um das Haushaltsdefizit zu senken.
Die Abgabe wird gestuft erhoben: Für Übernachtungen, die bis 50 Euro kosten, wird ein Mindestbetrag von zwei Euro fällig, während für Übernachtungen über 200 Euro der Höchstbetrag von fünf Euro gilt. Interessanterweise wird erwartet, dass für 90 % der Übernachtungen vier Euro oder weniger anfallen. Nach drei Jahren ist eine Evaluation der Abgabe geplant, um die Auswirkungen auf den Markt und die wirtschaftliche Lage in Mainz zu bewerten.
Die Rolle der Orts- oder Kurtaxe
Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Art Tourismusabgabe, die üblicherweise von Kommunen erhoben wird. Diese Abgabe wird von jeder Person fällig, die gegen Entgelt in einem Gemeindegebiet übernachtet. Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, die Abgabe von ihren Gästen einzubehalten und an die Gemeinde weiterzuleiten. Diese Gebühren sind durchlaufende Posten und wirken sich nicht auf den Gewinn des Unternehmens aus, da sie im Namen und für Rechnung der Gemeinde eingenommen werden.
Die Einführung der Beherbergungsabgabe in Mainz ist somit nicht nur ein finanzieller Schritt zur Stabilisierung des Haushalts, sondern auch ein Teil eines größeren Trends, den viele Städte in Deutschland bereits verfolgen. Die Stadt Mainz möchte hierbei eine bürokratiearme Umsetzung gewährleisten, um den lokalen Betrieben keine unnötigen Hürden in den Weg zu stellen und gleichzeitig die touristische Attraktivität der Stadt aufrechtzuerhalten.
Insgesamt zeigt sich, dass Mainz mit der Einführung dieser Tourismusabgabe einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur für den städtischen Tourismus geht. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie diese Veränderungen von den Hoteliers und Gästen angenommen werden.