Heute ist der 18.06.2026, und die Fußball-Weltmeisterschaft hat die Nation fest im Griff! Das große Spektakel bietet Gastronomie- und Hotelbetrieben eine goldene Gelegenheit. Public Viewing ist der Schlüssel, um Gäste anzulocken und die Kassen klingeln zu lassen. Doch bevor man sich in die Vorbereitungen stürzt, sollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinterkopf behalten. Denn, wie so oft im Leben, kommt der Spaß nicht ohne ein paar Regeln.

Bei der Übertragung der WM-Spiele handelt es sich juristisch gesehen um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts (§ 15 UrhG). Das bedeutet, dass die Wiedergabe für eine Vielzahl von Personen bestimmt ist, die nicht persönlich verbunden sind. Und genau hier wird’s spannend: In Gastronomie- und Hotelleriebetrieben sind diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt, was bedeutet, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, kommt um eine Lizenz nicht herum!

Die Lizenzfrage

Wenn man mit Public Viewing richtig Kasse machen möchte – also durch Eintrittsgelder oder erhöhte Umsätze bei Speisen und Getränken – liegt eine kommerzielle Nutzung vor. Damit sind die Schutzrechte der Sendeunternehmen (§ 87 UrhG) relevant. Und in diesem Fall muss man sich an die Telekom wenden, denn die hat die Übertragungsrechte für alle 104 WM-Spiele von der FIFA. 44 dieser Spiele sind exklusiv bei Magenta TV, während 60 Spiele über Sublizenzen an ARD und ZDF übertragen werden. Wer also plant, die Spiele zu zeigen, sollte sich rechtzeitig um die passenden Lizenzen kümmern. Die Kosten variieren je nach Veranstaltung und Zuschauerzahl.

Für besondere nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen, die mehr als 5.000 Zuschauer anziehen, ist eine kostenfreie Lizenz erforderlich. Hier gibt es also eine kleine Möglichkeit, kreativ zu sein, ohne gleich tief in die Tasche greifen zu müssen. Aber Achtung: Wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden und kein geschäftlicher Nutzen erzielt wird, kann es auch sein, dass keine Lizenz notwendig ist. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen in gewerblichen Einrichtungen – solange man keine Sponsoren an Bord hat und alles ganz informell bleibt.

Rechtliche Stolpersteine

Aber das ist noch nicht alles. Die FIFA hat auch klare Vorgaben, die man beachten muss. Werbung mit lokalen Sponsoren ist oft unzulässig, insbesondere wenn diese in Konkurrenz zu offiziellen FIFA-Partnern stehen. Und bei großen Veranstaltungen sollte man auch die örtlichen gesetzlichen Vorgaben zu Lärmschutz und Sperrzeiten im Hinterkopf haben. Schließlich möchte man nicht, dass die Nachbarn mit dem Besen an die Wand klopfen, weil man zu laut feiert!

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Ein weiterer Punkt ist die GEMA. Bei Public Viewing, das Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte beinhaltet, muss man auch die GEMA-Lizenz im Auge behalten. Denn selbst wenn man keinen Eintritt verlangt, kann es sein, dass man trotzdem eine Lizenz benötigt. Eindeutig wird’s, wenn man sich an die Vorgaben der FIFA hält – auch wenn man keine Lizenz beantragen muss.

Die Atmosphäre zählt

Und wo wir schon beim Feiern sind – das Ambiente muss einfach stimmen! Ein großes Fernseherlebnis, ein paar kühle Getränke und die richtige Stimmung sind das A und O. Die Vorfreude auf das nächste Tor, das Jubeln mit den Gästen, das alles zählt zu den schönsten Momenten während der WM. Wenn man dann noch ein paar Snacks anbietet, steht einem unvergesslichen Abend nichts im Weg. Apropos Snacks: Ein schmackhaftes Angebot zieht die Leute an, und das zu recht!

In jedem Fall bleibt mir nur zu sagen: Nutzt die Gelegenheit, zeigt die Spiele und macht das Beste aus dieser WM! Aber vergisst nicht die Regeln – sie sind manchmal lästig, aber sie sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft. Also, viel Erfolg beim Public Viewing! Ihr habt das Zeug dazu, eure Gäste zu begeistern und vielleicht sogar das nächste große Public Viewing-Event in der Stadt zu werden!