Steuersenkung auf Speisen: Ein Lichtblick oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein für die Gastronomie?
Heute ist der 13.10.2026 und während die Blätter fallen und die Temperaturen sinken, gibt es in der Gastronomie ein Thema, das die Gemüter erhitzt: Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Ein Schritt, der für viele Betriebe, besonders auf dem Land, von großer Bedeutung ist. Laut Axel Klein, dem Geschäftsführer des Dehoga, hat die vorherige Senkung bereits eine Insolvenzwelle verhindert. Ohne diesen finanziellen Puffer wären viele Gaststätten, die oft schon am Limit arbeiten, wohl geschlossen worden.
Die Senkung, die durch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen wurde, gilt für eine Vielzahl von Anbietern: Restaurants, Hotels, Bäckereien, Metzgereien und sogar für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Ein kleiner Lichtblick für viele, die in den letzten Jahren mit steigenden Kosten für Lebensmittel und Personal zu kämpfen hatten! Und doch bleiben die Preise in über 90 Prozent der Fälle stabil. Das ist kaum zu fassen, wenn man bedenkt, dass der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigt und bis 2027 auf 14,60 Euro angehoben werden soll.
Die Herausforderungen bleiben
Doch auch wenn die Steuersenkung eine Erleichterung darstellt, bleiben die Herausforderungen groß. Die Inflation und die steigenden Energiepreise setzen vielen Betrieben zu. Der Gastronom Antonios Arabatzis aus Krefeld berichtet, dass sein Jägerschnitzel von 13,95 Euro auf 15,95 Euro gestiegen ist. Die Gäste reagieren zurückhaltender: Sie bestellen günstigere Gerichte, trinken weniger und gehen früher nach Hause. Eine Entwicklung, die für viele Betriebe, die ohnehin am wirtschaftlichen Limit arbeiten, alarmierend ist.
Dennoch gibt es auch positive Nachrichten. Klein begrüßt neue Konzepte, wie das Roboter-Restaurant am Leipziger Hauptbahnhof, auch wenn diese Lösungen den Personalmangel nicht allein beheben können. Gleichzeitig wird gefordert, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, damit Beschäftigte nach Absprache an einzelnen Tagen bis zu elf Stunden arbeiten können. Eine Idee, die in der Branche auf offene Ohren stößt.
Ein Blick in die Zukunft
Wenn wir auf die Zukunft blicken, wird die neue Regelung, die in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2026 in Kraft tritt, vor allem eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Verzehr vor Ort und Take-away beseitigen. Doch die Realität sieht oft anders aus. So wird es auch bei Kombi- und Pauschalangeboten notwendig sein, den Gesamtpreis nach dem jeweiligen Anteil von Speisen und Getränken zu splitten. Das ist ein zusätzlicher Aufwand für die Betriebe, die ohnehin schon mit viel zu kämpfen haben.
In der Silvesternacht dürfen Gastronomiebetriebe übrigens noch den bisherigen Steuersatz von 19 Prozent anwenden. Ein kleiner Scherz, oder? Diese Übergangsregelung mag für viele eine willkommene Erleichterung darstellen, doch die Herausforderungen bleiben. Laut einer Dehoga-Umfrage befürchten fast 40 Prozent der Gastronomieunternehmer, in die Verlustzone zu geraten. Die Preisanstiege, die durch die Inflation und die steigenden Kosten entstanden sind, werden wohl nicht so schnell verschwinden.
Und während die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert, dass auch große Fast-Food-Ketten von der Steuerentlastung profitieren, bleibt abzuwarten, wie sich die Lage für die kleinen, unabhängigen Gastronomiebetriebe entwickeln wird. Die Steuersenkung wird oft als Ausgleich für einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Lieferdiensten und dem Lebensmitteleinzelhandel gesehen, aber ob sie tatsächlich eine nachhaltige Erholung der Branche bewirken kann, bleibt fraglich.
Die Gastronomie steht also vor einer spannenden, aber auch herausfordernden Zeit. Ob die Steuerentlastung den Betrieben genügend Luft zum Atmen gibt, um wieder zu investieren und höhere Löhne zu zahlen, das wird die Zukunft zeigen. Für uns bleibt nur zu hoffen, dass die nächste Runde beim Essen und Trinken nicht nur günstiger, sondern auch wieder geselliger wird!
