Barbara Wohlfarths mutiger Vorstoß: Kundengeldabsicherung als Schlüssel zur Vertrauensbildung in der Reisebranche
Heute ist der 17.09.2026, und in der Reisebranche brodelt es gewaltig. Barbara Wohlfarth, die Inhaberin der Reisecocktail GmbH und eine unermüdliche Stimme im Schweizer Reise-Verband (SRV), hat mal wieder für Aufsehen gesorgt. In der Vergangenheit hat sie bereits mehrere Anträge auf den Weg gebracht, darunter zwei, die für Furore gesorgt haben. Bei der Generalversammlung (GV) auf Madeira vor zwei Jahren forderte sie anonyme Abstimmungen bei finanziellen Fragen und eine Amtszeitbeschränkung für Vorstandsmitglieder – beide Anträge wurden jedoch abgelehnt. Doch Wohlfarth gibt sich nicht geschlagen und präsentiert nun ein neues Anliegen.
In einem LinkedIn-Post äußerte sie kürzlich ihre Bedenken zur Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern, die das AHV-Alter erreicht haben. Ihr Augenmerk fiel dabei auf André Lüthi, der dennoch problemlos wiedergewählt wurde. Doch das ist nicht alles – Wohlfarth hat die Kundengeldabsicherung zwischen Reiseveranstaltern und Reisebüros in den Fokus genommen. Für die bevorstehende SRV-Generalversammlung in El Gouna hat sie einen offiziellen Mitgliederantrag eingereicht, der sich auf Artikel 6.1.3 der SRV-Statuten stützt. Dieser Artikel verpflichtet Reiseveranstalter, nur solche Reisebüros zu beliefern, die über eine gesetzmäßige Kundengeldabsicherung verfügen.
Ein Antrag mit weitreichenden Konsequenzen
Wohlfarth sieht eine besorgniserregende Lücke zwischen Theorie und Praxis. Es gibt tatsächlich Veranstalter, die mit nicht abgesicherten Vertriebspartnern zusammenarbeiten – ein Umstand, den sie scharf kritisiert. Ihrer Meinung nach führt das zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Kosten und der administrative Aufwand, den seriöse Unternehmen tragen müssen, werden von Marktteilnehmern umgangen, die sich nicht an die Regeln halten. Ihr Antrag umfasst vier klare Schritte: eine konsequente Durchsetzung von Art. 6.1.3 ohne Ausnahmen, die Verhinderung von Umgehungen durch formale Vertragsgestaltungen, ein statutarisches Vorgehen bei Verstößen und einen regelmäßigen Abgleich mit Verzeichnissen der anerkannten Absicherungseinrichtungen.
Der Vorstand des SRV steht nun unter Druck, den Antrag zu beurteilen und eine Empfehlung für die Abstimmung abzugeben. Die Annahme könnte weitreichende Konsequenzen für die SRV-Mitglieder haben, die B2B-Partner ohne nachgewiesene Kundengeldabsicherung beliefern. Es wird spannend sein zu sehen, wie diese Diskussion weitergeht und ob die praktischen Fragen zur Kontrolle und zu Grenzfällen geklärt werden können. Wohlfarth hat unmissverständlich gewarnt: Der Verband könnte an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Ein Aufruf zur Verantwortung
Wohlfarths Engagement zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Standards in der Reisebranche hochzuhalten. Die Frage der Kundengeldabsicherung ist nicht nur ein technisches Detail, sondern betrifft das Vertrauen der Kunden in die Branche. Wer möchte schon sein Geld in die Hände eines Anbieters legen, der sich nicht an die Regeln hält? Die Diskussion darüber, wie sicher die eigenen Investitionen in Reisen sind, wird zunehmend wichtiger. Schließlich sind wir alle schon mal in der Situation gewesen, uns auf eine Reise zu freuen und dann mit unerwarteten Schwierigkeiten konfrontiert zu werden.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Wohlfarths Initiative auf fruchtbaren Boden fällt. Für die Reisebranche wäre es ein Schritt in die richtige Richtung, mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen. Und vielleicht, nur vielleicht, wird dieser Antrag der Anfang einer größeren Bewegung sein, die nicht nur die Schweiz, sondern die gesamte Reisebranche betrifft. Schließlich ist es höchste Zeit, dass wir uns für unsere Kunden starkmachen und die Standards erhöhen.
