Booking.coms Traum vom Reisekosmos: Ein Gerichtsurteil stoppt die Ambitionen
Am 10. September 2026 ist die Zeit für Booking.com gekommen, sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auseinanderzusetzen, das die Übernahme des Flugportals Etraveli durch das Unternehmen verbietet. Die Entscheidung kommt nicht überraschend, denn die EU-Wettbewerbskommission hatte bereits am 25. September 2023 die Übernahme gestoppt und darauf hingewiesen, dass Booking.com seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Online-Hotelbuchungen weiter festigen würde. Buchstäblich ein Schlag ins Gesicht für die großen Pläne des Unternehmens, das sich offenbar ein umfassendes Reise-Ökosystem aufbauen wollte.
Booking.com wollte mit der Übernahme von Etraveli, einem führenden Anbieter von Online-Flugbuchungen, sein Angebot erweitern und die Kunden über die gesamte Reisekette binden – von Flügen bis zu Hotelübernachtungen. Doch die Richter des EuGH haben der Argumentation der EU-Kommission zugestimmt, dass diese Fusion die Wettbewerbsbedingungen im digitalen Hotelvertrieb erheblich verschlechtern könnte. Man kann sich vorstellen, dass die Entscheidung bei Booking.com wie ein kaltes Wasserbad ankommt – erfrischend und schockierend zugleich.
Die Sorgen der Wettbewerbshüter
Die Wettbewerbshüter wiesen darauf hin, dass die Übernahme die Eintritts- und Expansionsbarrieren für andere Online-Reiseagenturen (OTAs) erhöhen könnte. Die Marktposition von Booking.com wird bereits als marktbeherrschend eingestuft. Das Urteil hebt hervor, dass es nur wenige Kanäle zur Gewinnung von Hotelkunden gibt, die nicht von Booking kontrolliert werden. Für Hotels und Verbraucher könnte das bedeuten, dass die Auswahl und die Preise nicht mehr so fair sind, wie sie sein sollten. Und seien wir ehrlich: Wer möchte schon in einer Welt leben, in der die Optionen stark limitiert sind?
Die Kommission hatte argumentiert, dass Booking.com durch die Integration von Etraveli in seine Plattform seine dominante Stellung im Hotelvertrieb weiter ausbauen könnte. Die Übernahme wurde als rechtswidrig und nicht kompatibel mit dem EU-Binnenmarkt angesehen. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die EU hier ein starkes Signal für einen vielfältigeren Wettbewerb im digitalen Hotelvertrieb setzen möchte. Es ist fast so, als würde man hören, wie die Richter sagen: „Nicht so schnell, Booking!“
Ein Präzedenzfall für die Zukunft
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Booking gegen die Entscheidung der EU-Kommission vollständig abgewiesen (Rechtssache T-1139/23). Es wurde festgestellt, dass das Unternehmen durch die Übernahme in der Lage gewesen wäre, Hotelzimmer als Teil von Reisepaketen anzubieten – eine Strategie, die dazu dienen könnte, Fluggäste direkt in ihr Hotelgeschäft zu leiten. Ein kluger Schachzug, aber eben nicht ohne Risiken für den Wettbewerb.
Die EU-Kommission hatte den Kauf von Etraveli für 1,63 Milliarden Euro aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Schaffung eines solchen Reise-Ökosystems untersagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Booking.com plant, das Urteil zu prüfen und möglicherweise erneut Berufung einzulegen. Dennoch hat die Entscheidung das Potenzial, einen Präzedenzfall für zukünftige Übernahmen zu schaffen, bei denen dominante Plattformen vorgelagerte Portale erwerben, um Kunden in ihr Kerngeschäft zu lenken. Die Reisebranche wird also genau beobachten, wie sich die Dinge weiterentwickeln.
Am Ende bleibt die Frage: Wie wird sich die Marktmacht von Booking im DACH-Raum entwickeln? Diese Entscheidung könnte nicht nur die Zukunft von Booking.com prägen, sondern auch die Dynamik im gesamten Online-Reisevertrieb nachhaltig verändern. Eines ist sicher: Die Diskussion um Wettbewerb und Marktstellung ist noch lange nicht zu Ende.
