Heute ist der 19.08.2026 und in der Reisebranche wird es gerade spannend. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun endlich die Zahlen zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen veröffentlicht. Das ist eine große Sache, denn damit gibt es zum ersten Mal konkrete Informationen, die den Antragstellern aus der Touristik helfen sollen, den Überblick zu behalten. Aber, und das ist ein großes Aber, es herrscht weiterhin Unklarheit über mögliche Rückzahlungen. Ein wenig Verwirrung bleibt also bestehen.

Es ist schon komisch, wenn man bedenkt, dass die Gerichte und Anwälte der Branche ein ganz anderes Bild zeichnen. Sie sprechen von Problemen und Unsicherheiten, die in der Praxis deutlich spürbar sind. Das Ministerium hat in seiner Mitteilung klargestellt, dass die Erfahrungen aus der Branche nicht unbedingt mit den vorgelegten Zahlen übereinstimmen. Man kann sich vorstellen, dass das nicht gerade für Beruhigung sorgt.

Fristen, Fristen, Fristen

Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I-III sowie für die November- und Dezemberhilfen (Paket 1) begann bereits am 5. Mai 2022. Aber Achtung! Die Frist für die Einreichung endet am 31. Oktober 2023. Wer das nicht schafft, muss sich auf eine Rückzahlung der bewilligten Corona-Hilfen in voller Höhe, plus Zinsen, gefasst machen. Das klingt nach einem Albtraum für viele, die vielleicht schon längst mit anderen Dingen beschäftigt sind. Die Bewilligungsstellen setzen zudem angemessene Zahlungsfristen im Schlussbescheid fest – also immer schön im Auge behalten!

Für die Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2) beginnt die Einreichungsfrist am 15. November 2022. Auch hier gilt: Wer nicht fristgerecht einreicht, muss mit Rückforderungen rechnen. Der Druck ist enorm. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die in der Reisebranche tätig sind, kämpfen oft ums Überleben und haben nicht immer die Kapazitäten, um sich mit einem solchen Bürokratieaufwand auseinanderzusetzen.

Rechtliche Grauzonen und Herausforderungen

Ein Punkt, der viele in der Branche beschäftigt, sind die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen. Die belasten die Tourismusbranche stark. Anträge von Reisebüros und Veranstaltern sind noch nicht allesamt final bearbeitet, was die Unsicherheit nur noch verstärkt. Bewilligungsstellen prüfen die Schlussabrechnungen wie neue Anträge und hinterfragen sogar bereits genehmigte Positionen. Das bedeutet, dass sich viele Unternehmen nicht auf das verlassen können, was sie bereits erhalten haben.

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Ein weiteres Ärgernis ist der sogenannte „Totalvorbehalt“. Das klingt nicht nur kompliziert, es sorgt auch dafür, dass viele Unternehmen in einer rechtlichen Grauzone agieren müssen. Die Anforderungen an Nachweise sind hoch und wurden teilweise nachträglich in die FAQs aufgenommen. Reisebüros müssen detaillierte Nachweise für Provisionen und Stornierungskosten erbringen. Das sorgt für zusätzlichen Stress, denn Stornierungen müssen nachweislich aufgrund von Reisewarnungen oder Einreiseverboten erfolgt sein.

Die Unsicherheit in der Branche ist deutlich spürbar. Viele tourismus-spezifische Rechtsfragen sind während der Pandemie ungeklärt geblieben. Die Bundesregierung erwartet sogar, dass die Bearbeitungszeiten für außergerichtliche Verfahren bis mindestens 2027 dauern könnten. Das ist für viele ein unhaltbarer Zustand, der nicht nur die Stimmung drückt, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe gefährdet.

Die Zeit drängt, und viele sollten sich auf die Verteidigung bereits erhaltener Förderungen vorbereiten. Es gibt Handlungsempfehlungen für Touristikunternehmen, die helfen können. Bei Nachfragen sollten die Unterschiede zum Steuerrecht beachtet und gegebenenfalls Fristverlängerungen beantragt werden. Bei drohenden Rückforderungen ist es ratsam, rechtliche Schritte zu prüfen und spezialisierten Rechtsrat hinzuzuziehen. Es ist einfach eine chaotische Situation, die vielen Unternehmen den letzten Nerv raubt.