In den letzten Wochen hat sich in der Schweiz einiges getan, und das Thema Mindestlohn steht ganz oben auf der Agenda. Die Linken haben in mehreren Kantonen bereits Mindestlöhne eingeführt, und das bringt frischen Wind in die Diskussion. Doch nun haben die bürgerlichen Parteien beschlossen, diese Errungenschaften de facto abzuschaffen. Ein Schritt, der nicht nur für Aufregung sorgt, sondern auch die Gemüter erhitzt. Der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) plant, ein Referendum gegen diese Entscheidung des Nationalrates zu ergreifen, was die politischen Wogen noch höher schlagen lässt.

Der Nationalrat hat festgelegt, dass schweizweit geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) höher gewichtet werden sollen als die kantonalen Mindestlöhne. Ein Beschluss, den der SGB scharf kritisiert. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP, ging sogar so weit und bezeichnete den Parlamentsentscheid als Niederlage und sprach von einem „Miniputsch“. Der Bundesrat, vertreten durch Guy Parmelin, lehnt die Gesetzesänderung ab und betont, dass der GAV eine privatrechtliche Vereinbarung sei.

Die Entwicklung der Mindestlöhne

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Linken sich seit 2014 für Mindestlöhne einsetzen. Eine Volksinitiative für einen nationalen Mindestlohn scheiterte damals kläglich. Neuenburg war 2017 der erste Kanton, der einen Mindestlohn einführte, gefolgt von Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt. Städte wie Zürich und Winterthur haben ebenfalls Mindestlöhne umgesetzt, und Luzern hat seit Anfang dieses Jahres einen Mindestlohn.

In Basel-Stadt gilt allerdings der Mindestlohn nicht in Branchen mit GAV. Interessanterweise hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die GAV-Bestimmungen priorisiert. Ziel ist es, einen Bundesgerichtsentscheid von 2017 zu korrigieren, der den Kantonen die Kompetenz für Mindestlöhne zugestanden hatte. Die Schlussabstimmung über den Gesetzesentwurf steht für den 19. Juni an, und man darf gespannt sein, wie das ausgeht.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Lohnanpassungen

Für das Jahr 2025 wurde im Rahmen der wichtigsten GAV eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 1,2% vereinbart. Dies steht im Kontrast zu den Vorjahreswerten: 2024 gab es einen Anstieg von 2,1%, 2023 von 2,5%, und so weiter. Die Teuerungsprognose für 2025 liegt bei +0,2%, was zu einem Reallohnanstieg von 1% im GAV-Bereich führt. Dabei sind knapp 600.000 Personen betroffen. Ein Blick auf die einzelnen Wirtschaftsabschnitte zeigt, dass das Effektivlohnwachstum im Sekundärsektor bei 1,4% und im Tertiärsektor bei 1,2% liegt.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Lohnanpassungen sind durchaus unterschiedlich. Im Baugewerbe gibt’s eine Erhöhung von 1,7%, während die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen um 1,6% wachsen. Besonders im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine Erhöhung von 1,2% zu verzeichnen. Und auch die Mindestlöhne steigen – 2025 um 1%, nachdem sie in den Vorjahren um 2% und 1,9% angehoben wurden.

Die Rolle der GAV und kantonalen Mindestlöhne

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Schweiz keinen nationalen Mindestlohn hat. Ein solcher wurde 2014 in einer Volksabstimmung mit 76% abgelehnt. Gründe dafür sind die Föderalisierung und die Stärke der Sozialpartnerschaft, die es Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ermöglichen, branchenspezifische Mindestlöhne in GAV zu verhandeln. Einige Kantone haben eigene Mindestlöhne eingeführt, wie der Kanton Genf mit CHF 24.32/Stunde, was ihn zum höchsten Mindestlohn weltweit macht.

In der Deutschschweiz, in Regionen wie Zürich, Bern und Basel-Landschaft, gibt es keinen kantonalen Mindestlohn. Dort gelten die GAV-Minima, und in Branchen ohne GAV sowie in Kantonen ohne Mindestlohn sieht es recht düster aus – hier gibt es keinen gesetzlichen Unterboden. Das kann, komischerweise, manchmal zu Missbrauch führen, aber die Kontrolle der kantonalen Arbeitsbehörden sorgt dafür, dass die GAV-Mindestlöhne eingehalten werden müssen.

Die Debatte um Mindestlöhne und GAV ist also alles andere als abgeschlossen. Es bleibt spannend, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird. Das Gastgewerbe, aber auch viele andere Branchen, müssen sich auf mögliche Veränderungen einstellen. Der 19. Juni rückt näher, und die Frage, welcher Lohn gilt – der Mindestlohn oder der GAV – wird bald geklärt sein.