Heute ist der 29.09.2026 und es brodelt in der Gastronomie. Die Sozialpartner haben sich zusammengesetzt und die Mindestlöhne für das Jahr 2027 festgelegt – eine Entscheidung, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Arbeitgeber aufhorchen lässt. GastroSuisse, HotellerieSuisse und die Swiss Catering Association auf der einen Seite, und die Hotel & Gastro Union, Syna und Unia auf der anderen, haben sich geeinigt. Das alles orientiert sich an der SECO-Prognose für den Teuerungsausgleich von 0,6%, die am 21. September 2026 veröffentlicht wurde. Wir sprechen hier von einer Erhöhung, die ab dem 01. Mai 2027, dem Beginn der Sommersaison, in Kraft tritt. Für die Wintersaison heißt es also: Aufpassen, die Zeit drängt!

Der Mindestlohn für Mitarbeitende ohne Berufslehre wird auf 3’735 CHF angehoben. Wer eine zweijährige berufliche Grundausbildung abgeschlossen hat, darf sich auf 4’094 CHF freuen. Und wer sogar ein eidgenössisches Berufsattest in der Tasche hat, kann mit 4’555 CHF rechnen. Das ist doch mal ein Wort! Natürlich gibt es auch Ausnahmen, etwa für über 18-jährige Mitarbeitende in Vollzeitausbildung oder Praktikanten. Und auch die Arbeitsausfallentschädigung bleibt unverändert, während die Kurskosten für Sommelier-Ausbildungen in der Deutschschweiz um 800 CHF steigen – hier bleibt die Prüfungsgebühr gleich, was vielleicht ein kleiner Lichtblick ist.

Der deutsche Mindestlohn: Ein Blick über die Grenze

<pDoch nicht nur in der Schweiz tut sich etwas. Auch in Deutschland wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben. Das ist eine ordentliche Steigerung! Die Entscheidung ist das Resultat von Verhandlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre tagt und sich um die Lohnentwicklung kümmert. Hierbei sind die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften involviert, unterstützt von Wissenschaftlern. Keine einfache Sache, denn die Unternehmen müssen sich auf die höheren Bruttolöhne einstellen, was auch die Sozialversicherungsbeiträge in die Höhe treibt.

Die Anpassungen bringen nicht nur höhere Löhne mit sich, sondern auch einen Dominoeffekt: Um die Gehaltsdifferenzen zu wahren, müssen möglicherweise auch die Gehälter von Fachkräften angehoben werden. Das kann schnell zu einer Überprüfung des gesamten Lohngefüges führen. Wer hätte gedacht, dass eine Lohnsteigerung auch die Produktions- und Dienstleistungskosten in die Höhe treiben kann? Die Unternehmen, besonders in personalintensiven Branchen, müssen ihre Preise anpassen, damit die Margen nicht schmelzen wie Schnee in der Frühlingssonne. Das erfordert strategische und operative Anpassungen im Personalwesen und eine frühzeitige Kalkulation der Preise. Ein echter Balanceakt!

Die Rolle der Mindestlohnkommission

<pSeit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland am 1. Januar 2015 hat sich viel getan. Das Mindestlohngesetz regelt die Zahlungspflicht der Arbeitgeber und die Höhe des Mindestlohns. Auch die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regelungen fallen in den Aufgabenbereich der Kommission. Es ist ein ständiges Hin und Her, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer einen angemessenen Schutz genießen, während gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben. Der nächste Schritt in der Entwicklung des Mindestlohns wird dann zum 1. Januar 2024 erfolgen, wenn er auf 12,41 Euro steigt. Es bleibt also spannend!

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<pIn der Schweiz und in Deutschland stehen die Gastronomiebetriebe vor großen Herausforderungen. Die Entwicklungen sind sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von großer Bedeutung. Ein ständiges Ringen um faire Löhne und die Sicherstellung von Arbeitsplätzen – und das alles in einer Branche, die oft als das Herz der Gesellschaft gilt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich all diese Veränderungen in der Praxis auswirken werden.