Mindestlohnsteigerung: Über 35% der neuen Kräfte im Gastgewerbe profitieren!

Mindestlohnsteigerung: Über 35% der neuen Kräfte im Gastgewerbe profitieren!
Deutschland - Was bringt das neue Jahr 2026 für die Arbeitnehmer in Deutschland? Besonders brisant ist die Anhebung des Mindestlohns, die ab dem 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Das wurde im Juni 2025 von der Mindestlohn-Kommission beschlossen und wird ab 2026 laut fr.de viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark beeinflussen. Die Erhöhung um 8,42 Prozent soll vor allem den Geringverdienern in Deutschland zugutekommen und könnte für viele eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität bedeuten.
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden 13 Prozent der neu angestellten Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren, während nur 5 Prozent der bereits beschäftigten Mitarbeiter unter 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Besonders betroffen sind Branchen wie die Land- und Forstwirtschaft mit 53,2 Prozent sowie das Gastgewerbe, in dem 35,3 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten von der Lohnerhöhung profitieren werden.
Einfluss auf Neueinstellungen und Minijobs
In der aktuellen Diskussion zeigt sich, dass Arbeitgeber sich vorsichtiger bei Neueinstellungen verhalten könnten, da sie versuchen, Kosten zu sparen. So neigen Arbeitgeber dazu, in der aktuellen Situation weniger Neueinstellungen vorzunehmen anstatt bestehende Arbeitsverhältnisse zu kündigen, wie lebensmittelpraxis.de berichtet. Der Anteil der Neueinstellungen, die betroffen sind, liegt bei 13 Prozent; in Teilzeit stellen sich die Auswirkungen sogar auf 16,7 Prozent ein.
Insbesondere Minijobs werden durch die Mindestlohnerhöhung mehr in den Fokus gerückt, da rund 39 Prozent betroffen sind. Diese Regelung könnte Minijobs attraktiver machen, birgt jedoch auch die Gefahr, dass reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Frage gestellt werden. Die Gewerkschaft NGG hat darauf hingewiesen, dass das Gastgewerbe eine „Mindestlohnbranche“ bleibt und fordert die Abschaffung von Klauseln, die Tarifverträge unterlaufen.
Ausnahmen und Kritik
Trotz all der positiven Ansätze bleibt die Diskussion um Ausnahmen und gerechte Arbeitsbedingungen spannend. Hierzu fallen Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, bestimmte Praktikanten oder Menschen in Werkstätten für Behinderte, sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Insassen in Gefängnissen in eine Sonderregelung. Der DGB fordert eine flächendeckende Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.
Ein weiterer Aspekt, der in den Hintergrund rückt, aber nicht weniger wichtig ist: Die Anhebung des Mindestlohns in Deutschland auf 13,90 Euro entspricht etwa 51 Prozent des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten. Damit liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld, wie boeckler.de auch anmerkt. Anscheinend bereitet sich der Gesetzgeber auf eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vor, was rund 12 Prozent aller Jobstellen betreffen würde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro ab 2026 weitreichende Folgen für die Beschäftigten in Deutschland hat. Das Gastgewerbe bleibt ein zentraler Punkt in der Debatte, wobei die Herausforderungen und Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch näher beleuchtet werden müssen. In diesem Sinne bleibt abzuwarten, wie sich die Branche auf den neuen Mindestlohn einstellt und welche Veränderungen sich für die Beschäftigten einstellen werden.
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| Ort | Deutschland |
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