Ulm führt ab 2030 Übernachtungssteuer ein: Auswirkungen auf die Hotelbranche in Baden-Württemberg
Die Hotelbranche in Deutschland muss sich auf einige bedeutende Veränderungen einstellen. Ab 2030 wird in Ulm eine Übernachtungssteuer eingeführt, die Erwachsene Gäste mit drei Euro pro Nacht zur Kasse bittet. Diese Entscheidung hat nicht nur für Aufregung unter den Hotelbetreibern gesorgt, sondern auch für Diskussionen über die Auswirkungen auf die Branche. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Ulmer Hoteliers sind mit dieser Abgabe alles andere als einverstanden. DEHOGA-Vertreterin Karin Krings macht auf die derzeitige schwache Konsumlaune aufmerksam, die insbesondere Firmenkunden betrifft. Schließlich machen Geschäftsreisende rund 70 Prozent aller Übernachtungen in Baden-Württemberg aus – ein gewichtiger Punkt, den die Stadt bei der Einführung dieser Steuer nicht ignorieren kann.
Ulm hat bereits einen freiwilligen Tourismusfonds, in den Hoteliers freiwillig einzahlen. Die Stadt verdoppelt den Betrag, was auf den ersten Blick nach einer fairen Lösung klingt. Doch nun befürchten die Hotelbetreiber, dass die Einführung der Übernachtungssteuer sie dazu bringt, ihre freiwilligen Beiträge einzustellen. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von etwa 2,4 Millionen Euro jährlich aus dieser neuen Steuer, während sie gleichzeitig mit einem Haushaltsdefizit von 23 Millionen Euro kämpft. Man fragt sich: Lohnt sich der Aufwand im Verhältnis zu den finanziellen Effekten?
Entwicklung in Baden-Württemberg
Die Übernachtungssteuer ist kein Einzelfall in Baden-Württemberg. In Freiburg wird sie seit 2014 erhoben, und die Stadt hat damit über drei Millionen Euro jährlich eingehoben. Während die Freiburger Hoteliers sich auf die Steuer eingestellt haben, sehen sie sie dennoch als Belastung. Auch in anderen Städten wie Schwäbisch Gmünd, Esslingen und Reutlingen wird im kommenden Jahr die Einführung einer ähnlichen Abgabe erwartet. Dies könnte dazu führen, dass Gäste, die die Extrakosten scheuen, ins benachbarte Neu-Ulm oder in andere Städte ausweichen. Da in Bayern Gemeinden keine Bettensteuer erheben dürfen, ist dies ein zusätzliches Argument für Ulm, die Wettbewerbsfähigkeit zu bedenken.
Stuttgart hat ebenfalls beschlossen, eine Übernachtungssteuer einzuführen, und zwar seit dem 1. Juli 2026. Auch hier liegt der Steuersatz bei drei Euro pro Person und Nacht, und die Steuer gilt sowohl für private als auch berufliche Übernachtungen. In Stuttgart verzeichnet man jährlich rund 4,5 Millionen Übernachtungen, was die Bedeutung dieser Steuer noch einmal unterstreicht. Betreiber von Beherbergungsstätten, egal ob Hotel, Gasthof oder Ferienwohnung, sind steuerpflichtig und müssen sich an die neuen Regelungen halten.
Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen
Die rechtlichen Grundlagen für diese Steuern sind im Kommunalen Abgabengesetz Baden-Württemberg und den städtischen Satzungen verankert. Steuerpflichtige Betriebe müssen ihre Übernachtungssteuer bis zum 15. Tag nach Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres erklären. Und das ist noch nicht alles: Auch No-Shows und stornierte Buchungen, für die ein Entgelt anfällt, sind steuerpflichtig – ein Detail, das so manchem Hotelier den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte!
Die Diskussion um die Übernachtungssteuer ist nicht neu und erst recht nicht unproblematisch. Im Jahr 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Steuer auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen erhoben werden kann. Dieses Urteil hat die rechtliche Lage für viele Kommunen stabilisiert, jedoch für die Hotelbranche zusätzliche Herausforderungen geschaffen. DEHOGA und der Hotelverband Deutschland haben daraufhin auf die Belastungen für die ohnehin schon unter Druck stehende Branche hingewiesen. Die Inflationsrate und die gestiegenen Energiepreise machen es nicht einfacher, und viele Hotelbetreiber fragen sich, ob die Einführung solcher Steuern der richtige Weg ist.
In Städten wie Konstanz und Lübeck wird bereits über die Einführung einer Bettensteuer nachgedacht, die Einnahmen sollen unter anderem für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Gleichzeitig haben andere Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern, die Einführung solcher Steuern in Erwägung gezogen, jedoch auch Bedenken geäußert, dass die Einnahmen nicht zielgerichtet im Tourismus eingesetzt werden.
Die Hotelbranche steht vor einer ungewissen Zukunft: Die Diskussion um die Übernachtungssteuer ist noch lange nicht beendet. Wenn man bedenkt, wie viel Mühe und Herzblut in jeden einzelnen Aufenthalt gesteckt wird, bleibt abzuwarten, wie diese neuen Regelungen die touristische Landschaft Deutschlands weiter verändern werden. Eines ist sicher: Die Hoteliers müssen flexibel bleiben und sich an die sich wandelnden Gegebenheiten anpassen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.
