Die Herausforderungen in der Hotel- und Gastronomiebranche sind nicht neu, doch sie drängen zunehmend in den Fokus der Diskussion. Seit Jahren leidet die Branche unter tiefen Löhnen und unattraktiven Arbeitszeiten, was zu einem besorgniserregenden Rückgang der Mitarbeitenden führt. Dieser Arbeitskräftemangel hat nicht nur Auswirkungen auf die Betriebe selbst, die mit Ertragseinbußen zu kämpfen haben, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen, die durch Sparmaßnahmen weiter verschlechtert werden. Die Hotel & Gastro Union hat daher klare Forderungen aufgestellt, um die Situation zu verbessern. Dazu zählen unter anderem eine spürbare Mindestlohnerhöhung auf allen Qualifikationsstufen sowie ein automatischer, jährlicher Teuerungsausgleich.

Die Diskussion um den Mindestlohn ist auch in Deutschland von großer Bedeutung. Seit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, der anfangs bei 8,50 € pro Stunde lag, gab es mehrere Erhöhungen, die den Lohn bis zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 € anstiegen ließen. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 € erhöht, und die Pläne sehen eine weitere Anhebung auf 12,82 € im Jahr 2025 sowie 13,90 € im Jahr 2026 vor. In der Gastronomie gilt hierbei der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, und alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf diesen, unabhängig von ihrer Qualifikation oder Herkunft. Wirksamkeit und Auswirkungen dieser Regelungen sind ein zentrales Thema in der Branche.

Die Forderungen der Gewerkschaften

Die Hotel & Gastro Union stellt nicht nur eine Mindestlohnerhöhung in den Raum, sondern auch eine Reihe weiterer Forderungen, die für die Beschäftigten von großer Bedeutung sind. Dazu gehört die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, eine Senkung der Arbeitszeit in Klein- und Saisonbetrieben sowie die Schaffung von Dienstplänen mit einem längeren Planungshorizont. Die Idee ist, kurzfristige Änderungen abzulehnen und einen Anspruch auf zusammenhängende Ruhetage im neuen Vertragswerk zu verankern. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Attraktivität der Berufe in der Gastronomie zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV), der für 280.000 Beschäftigte im Schweizer Gastgewerbe gilt, regelt nicht nur die Löhne, sondern auch Ferien, Feiertage und Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall. Der Vertrag entsteht jedoch nur durch Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, und erst nach der Genehmigung durch die Verbandsgremien kann er vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im besten Fall könnte der neue L-GAV bereits 2028 in Kraft treten.

Ein Blick auf die Zukunft

Die derzeitige Diskussion über die Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland zeigt, dass es noch viel zu klären gibt. Die Mindestlohnkommission hat kürzlich beschlossen, den Mindestlohn nicht auf 15 Euro anzuheben, was für viele als verpasste Chance gilt. Tatsächlich zeigen Studien, dass die Beschäftigung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gewachsen ist und die Arbeitslosigkeit gesunken ist. Ein höherer Mindestlohn könnte nicht nur die Lebensqualität der Beschäftigten verbessern, sondern auch die Produktivität steigern und die Fluktuation senken.

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In einer Zeit, in der die Branche dringend neue Talente benötigt und die Arbeitsbedingungen verbessern muss, stellt sich die Frage, wie die Herausforderungen des Arbeitskräftemangels gemeistert werden können. Die sozialen Aspekte des Mindestlohns sind nicht zu unterschätzen: Rund 10 Millionen Beschäftigte würden von einer Erhöhung auf 15 Euro profitieren. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die Weichen für eine gerechtere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen in der Gastronomie zu stellen.