Zukunft in der Schwebe: Wie die Rentenreform Minijobs in der Hotellerie gefährdet
Heute ist der 22.06.2026 und in der Welt der Gastronomie und Hotellerie wird es turbulent. Am Dienstag, den 23. Juni, wird eine Expertenkommission der Regierung rund 30 Reformvorschläge zur Rente präsentieren, die das Potenzial haben, die Branche gehörig durcheinanderzubringen. Ein besonders umstrittener Vorschlag betrifft geringfügig Beschäftigte, die derzeit von der Rentenversicherung weitgehend ausgeschlossen sind. Die geplante Rentenreform zielt darauf ab, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und an den demografischen Wandel anzupassen. Doch die Reaktionen aus der Branche sind alles andere als positiv. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) äußert massive Bedenken gegen diese Reform und warnt vor der „vollständigen Abschaffung“ eines wichtigen Beschäftigungsinstruments. In einer Zeit, in der Flexibilität und Personalplanung wichtiger denn je sind, könnte das fatale Folgen haben.
Die Branche, in der etwa 1,1 Millionen Menschen in Minijobs arbeiten, sieht sich einem enormen Druck ausgesetzt. Minijobber sind nicht nur eine wichtige Säule in der Personalplanung – besonders in den Abendstunden, an Wochenenden und bei großen Veranstaltungen. Sie helfen zudem, saisonale Nachfragespitzen abzudecken, wie etwa in der Biergartensaison. Das aktuelle Arbeitsmodell ist für viele Angestellte attraktiv, da es nicht nur ein flexibles Einkommen sichert, sondern auch Schwarzarbeit verhindert. Doch die Reform könnte dies alles schnell zunichte machen. Zukünftig sollen Minijobber ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rente einbezogen werden, ausgenommen Schüler. Dehoga kritisiert, dass die Beschränkung auf Schüler problematisch ist, da viele minderjährig sind und keine späten Schichten übernehmen dürfen.
Ein Blick auf die Zahlen
In Bayern, wo die Zahlen besonders aufschlussreich sind, arbeiteten zum Stichtag Juni 2025 rund 722.000 Menschen ausschließlich in Minijobs, während weitere 727.000 einen Minijob zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit hatten. Das macht Bayern mit etwa 22 Prozent der Beschäftigten in Minijobs zum Durchschnittsland in Deutschland. Der Begriff „Minijob“ bezieht sich dabei auf geringfügige Beschäftigungen, die entweder eine Entlohnung von maximal 603 Euro pro Monat oder eine kurzfristige Beschäftigung von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr umfassen. Interessanterweise sind es mehr Frauen als Männer, die in Minijobs arbeiten – oft als einzige Einkommensquelle. Und das sind nicht nur Studierende oder junge Leute; Menschen ohne Berufsabschluss sind am häufigsten auf Minijobs angewiesen.
Die Diskussion über Minijobs ist nicht neu. Experten fordern bereits seit geraumer Zeit ein Ende dieser Form der Beschäftigung, wobei die Vorschläge der Rentenkommission sogar die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungen in einem 30-Punkte-Plan vorsehen. Und hier wird es wirklich spannend: Wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird, könnte das bedeuten, dass Minijobs in Zukunft nur noch für wenige Ausnahmen, wie Schülerinnen und Schüler, erlaubt sind. Das könnte für viele in der Branche, die auf diese flexiblen Arbeitskräfte angewiesen sind, zu einer echten Herausforderung werden.
In der Gastronomie, Reinigung sowie im Verkehr und der Logistik sind Minijobs besonders verbreitet. Die Branche blickt mit gemischten Gefühlen auf die Entwicklungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf die Bedenken reagieren wird und ob es tatsächlich zu einer grundlegenden Reform kommt, die die Art und Weise, wie wir Arbeit definieren, nachhaltig verändern könnte. Die Vorfreude auf die Ergebnisse der Expertenkommission ist also groß, aber auch die Sorge um die Zukunft der Minijobber. In einer Branche, in der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gefragt sind, könnte die Notwendigkeit, sich an neue Rahmenbedingungen anzupassen, bald mehr als nur eine Herausforderung darstellen.
