Wenn man an die glanzvollen Nächte in einem Fünf-Sterne-Hotel denkt, dann hat man wohl nicht direkt den Streit um Leitungswasser im Kopf. Doch genau das ist passiert. Weihnachten 2019 in Corvara in Badia, einem schickem Ort in Südtirol, beginnt eine Geschichte, die für Aufregung sorgt. Eine Urlauberin, die sich ein Halbpensionspaket gebucht hatte, fühlte sich von ihrem Luxushotel getäuscht, als sie um ein einfaches Glas Leitungswasser bat und nur mit Mineralwasser aus Flaschen für etwa sieben Euro abgespeist wurde. Ziemlich teuer für ein Getränk, das eigentlich aus dem Hahn kommen könnte, oder? Sie wollte nur ein Glas Wasser, bot sogar an, dafür zu bezahlen – aber das Hotel blieb hartnäckig. Das ist schon fast skurril.

Die Dame, die für ihre Ansprüche kämpfte, klagte schließlich auf Entschädigung in Höhe von rund 2.700 Euro. Man kann sich vorstellen, wie sehr sie sich über die zusätzliche Belastung ärgerte. Nach mehreren Instanzen, in denen ihre Klage abgewiesen wurde, landete der Fall schließlich beim italienischen Kassationsgerichtshof in Rom. Dort kam das Urteil: Es gibt im italienischen Recht keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Die Entscheidung über die Bereitstellung liegt ganz im Ermessen des jeweiligen Betriebs. Das Gericht wies ihre Schadenersatzansprüche zurück – ein Ende mit Schrecken, könnte man sagen.

Ein Recht auf Wasser?

Die Urlauberin argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei. Nun, das ist ein interessanter Punkt. Doch das Gericht sah das anders. Es stellte klar, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Leitungswasser anzubieten. Die Richter waren unmissverständlich: Die Entscheidung über das Ausschenken von Wasser steht dem Hotel frei. Für viele mag das eine ernüchternde Erkenntnis sein – in einer Welt, in der man sich so oft auf die Grundbedürfnisse stützt, ist es seltsam, dass ein einfaches Glas Wasser nicht immer verfügbar ist. Die Urlauberin war enttäuscht, das steht fest. Aber das Gericht hat entschieden und damit den Rechtsstreit beendet.

In Zeiten, in denen Gäste immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und einfache Lösungen legen, stellt sich die Frage, ob dieses Urteil nicht auch einen Trend widerspiegelt. Wie viele Hotels tun sich schwer, mit den Erwartungen ihrer Gäste Schritt zu halten? Es ist nicht nur eine Frage des Wassers, sondern auch der Kommunikation und der Gastfreundschaft. Wenn man sich in einem Luxushotel aufhält, erwartet man nicht nur Service, sondern auch ein gewisses Maß an Verständnis für die Bedürfnisse der Gäste. Und doch hat dieses Urteil gezeigt, dass nicht alles so einfach ist, wie es scheint – selbst das Leitungswasser bleibt eine heikle Angelegenheit.

Ein wenig ironisch ist es schon. Während man in vielen Ländern um umweltfreundliche Alternativen und eine verantwortungsvolle Gastronomie bemüht ist, zeigt dieser Fall, dass nicht überall die gleichen Standards gelten. Ja, Italien ist berühmt für seine Gastfreundschaft, doch selbst in einem Fünf-Sterne-Hotel kann man auf die harte Realität des Rechts stoßen. Wer also auf einen erfrischenden Schluck Leitungswasser hofft, sollte sich besser vorher informieren oder gleich einen Mineralwasser-Kasten im Gepäck haben. Das Ganze ist irgendwie auch ein bisschen komisch, oder?

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