Übernachtungssteuer in Deutschland: Verwirrung durch unterschiedliche Regelungen in Städten
Heute ist der 4.11.2026 und ich nehme euch mit auf eine kleine Reise durch die verworrene Welt der Hotelrechnungen in Deutschland. Wenn man sich ein Zimmer buchen möchte, denkt man oft an den Preis für die Übernachtung, das Frühstück oder vielleicht die Wellnessangebote. Aber halt! Da gibt es noch die Abgaben, die einem als Reisendem manchmal ganz schön das Leben schwer machen können. Stellt euch vor, ihr schaut auf eure Hotelrechnung und wundert euch über das mysteriöse „City Tax“ oder die „Übernachtungssteuer“. Was hat das alles zu bedeuten?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für diese Abgaben. Jede Stadt hat ihre eigenen Vorschriften, und die Unterschiede könnten kaum größer sein. In Berlin zum Beispiel verlangt man 7,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, während man in Köln mit 5 Prozent auskommt. Das macht es für Reisende nicht gerade einfach, den Überblick zu behalten. Und das ist noch nicht alles: Diese kommunalen Steuern können separat ausgewiesen oder bereits im Übernachtungspreis enthalten sein. Es gibt sogar Situationen, in denen Hotels die Steuer mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen – und genau das ist unzulässig. Wer in diesem Fall eine fehlerhafte Rechnung erhält, sollte das Hotel um eine Erklärung oder Korrektur bitten. Komisch, oder?
Die verschiedenen Steuersätze im Überblick
Ein Blick auf die deutsche Landkarte zeigt, dass mehr als 40 Städte eine Art Übernachtungssteuer erheben. Diese kann als prozentuale Abgabe oder als Festbetrag pro Person und Nacht anfallen. Die Sätze variieren dabei zwischen 2 und 7,5 Prozent oder einem Festbetrag von 0,50 € bis 12 € pro Nacht. Nehmen wir zum Beispiel Dortmund – hier werden 7,5 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises fällig, während in Hamburg eine gestaffelte Steuer von 0,50 € bis 3,60 € erhoben wird, je nach Preiskategorie. Das sorgt für Verwirrung, nicht wahr?
Aber das ist noch nicht alles! Es gibt auch Städte, die Geschäftsreisende von der Steuerpflicht befreien, und solche, die das Gegenteil tun. In Berlin zum Beispiel sind Geschäftsreisen steuerpflichtig, während in Potsdam die Steuer für Geschäftsreisende nicht gilt. Wer das alles im Kopf behalten möchte, muss schon einen klaren Kopf haben oder ein gutes Gedächtnis!
Besonderheiten und Befreiungen
Wie man sieht, hat jede Stadt ihre eigenen Regeln – und das gilt auch für Befreiungen. Kinder unter 18 Jahren sind oft von der Steuer befreit, ebenso wie Geschäftsreisende in Städten ohne Besteuerung. Und es gibt sogar Ausnahmen für medizinische Aufenthalte oder Langzeitaufenthalte, die je nach Kommune unterschiedlich geregelt sind. Das klingt nach viel Bürokratie und manchmal auch nach Verwirrung. Man fragt sich, wie viele Belege man aufbewahren sollte – mindestens sieben Jahre, sagt man.
Die Bemessungsgrundlagen, die für die Steuererhebung verwendet werden, können ebenfalls variieren. In Berlin beispielsweise wird die Übernachtungssteuer auf den Nettopreis nach Herausrechnung von 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Das bedeutet, dass man bei einem Zimmerpreis von 100 € mit einer Übernachtungssteuer von 7,01 € rechnen muss. Und die Umsatzsteuer auf die Steuer selbst? Ja, auch die gibt es. Am Ende summiert sich das alles auf einen Gesamtpreis von 107,50 €. Da fragt man sich doch, ob der Aufenthalt im Hotel wirklich so entspannend ist!
Die Steuerlandschaft in Deutschland
Zusammengefasst gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung zur Übernachtungssteuer, und das wird sich wohl auch nicht so schnell ändern. In Bayern etwa gibt es keine kommunale Bettensteuer – zumindest in Städten wie München, Nürnberg oder Augsburg. Aber wie bereits erwähnt, kann in Kurorten eine Kurtaxe anfallen. Das macht die Sache nicht einfacher, wenn man in Deutschland auf Reisen ist.
Das Wichtigste für Reisende ist, sich im Vorfeld über die jeweiligen Regelungen in der Stadt, in die man reisen möchte, zu informieren. Schließlich möchte man nicht bei der Abrechnung im Hotel überrascht werden. Und wer weiß – vielleicht entdeckt man ja beim nächsten Städtetrip die eine oder andere Stadt, die die Übernachtungssteuer ganz abgeschafft hat. Das wäre doch mal was, oder?
