Kundengeldabsicherung im Fokus: Diskussionen auf der SRV-Generalversammlung in El Gouna
Heute ist der 26.10.2026 und während die Wellen der Roten See sanft ans Ufer plätschern, versammelt sich die Reisebranche in El Gouna zur Generalversammlung des Schweizer Reise-Verbands (SRV). Ein wichtiges Thema steht auf der Agenda: die Kundengeldabsicherung. Diese ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein absolutes Muss für das Vertrauen der Reisenden in die Branche. Der Druck auf die Reisebüros und -veranstalter wächst, und die Diskussionen sind hitziger denn je.
Barbara Wohlfarth, die Inhaberin der Reisecocktail GmbH, hat mit ihrem Antrag zur strengeren Kontrolle der gesetzlichen Kundengeldabsicherung für Aufsehen gesorgt. Sie beruft sich auf Artikel 6.1.3 der SRV-Statuten, der vorschreibt, dass Reisebüros nur von Anbietern beliefert werden dürfen, wenn ihre Kundengelder gesetzlich abgesichert sind. Das klingt einleuchtend, oder? Doch die Realität sieht oft anders aus. Viele Veranstalter und Consolidatoren, die SRV-Aktivmitglieder sind, beliefern Reisevermittler, die nicht die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben. Wohlfarth fordert daher eine strikte Prüfpflicht des SRV und eine klare Handlungsanweisung.
Die Gemengelage der Anträge
Die Reaktion auf Wohlfarths Antrag war, wie sollte es anders sein, gemischt. Der SRV-Vorstand, unterstützt von Juristin Sophie Winkler, hat einen Gegenantrag formuliert. Dieser sieht vor, dass bis zur nächsten Generalversammlung im Jahr 2027 ein konkreter Vorschlag zur Kundengeldabsicherung vorgelegt wird. Winkler sieht in Wohlfarths Antrag rechtliche und praktische Fragen, die nicht ignoriert werden können – man kann nur hoffen, dass der Vorschlag die verschiedenen Geschäftsmodelle der Mitglieder berücksichtigt und den Kundenschutz wirklich stärkt.
Das Schweizer Pauschalreisegesetz (PRG) selbst, mittlerweile über 30 Jahre alt, zeigt Risse. Es verpflichtet zur Kundengeldabsicherung, hat aber keine klaren Sanktions- oder Vollzugsregeln. Wer also denkt, dass es hier bereits ein bewährtes System gibt, der irrt. Die Realität ist: Bei einer Insolvenz eines Reiseveranstalters können geschädigte Konsumenten oft nur schwer Ansprüche durchsetzen. Verbände wie der SRV sind nicht klageberechtigt, und der Weg über das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist oft steinig.
Ein Blick in die Zukunft
Die Verhandlungen in El Gouna könnten auch für die Zukunft der Schweizer Reisebranche wegweisend sein. Der SRV möchte die Glaubwürdigkeit und den Konsumentenschutz stärken. Doch das wird nicht einfach. Während die Diskussionen laufen, gibt es auch Überlegungen zur Erhöhung der Jahresbeiträge für Passivmitglieder, um die finanzielle Basis des SRV zu stärken. Diese sollen im Gegenzug von besseren Vernetzungsmöglichkeiten profitieren. Schließlich ist der Markt im Wandel, die Zahl der Standorte sinkt, und die Branche konsolidiert sich.
Die kommenden Jahre könnten entscheidend sein. 2027 jährt sich die Gründung des SRV zum 100. Mal, und vielleicht bietet dieses Jubiläum den idealen Rahmen für eine neue Regelung, die die Branche nicht nur modernisiert, sondern auch vor den Herausforderungen des Online-Marktes schützt. Eine klare Profilierung beim Kundenschutz könnte es dem SRV ermöglichen, sich von reinen Online-Anbietern abzugrenzen und den Reisenden ein sicheres Gefühl zu geben.
Wie sich die Situation entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Diskussion um Kundengeldabsicherung und die Zukunft der Reisebranche in der Schweiz noch lange nicht abgeschlossen ist. Man darf gespannt sein, welche Lösungen aus El Gouna hervorgehen werden und ob diese den gewünschten Effekt haben können. Die Branche braucht dringend einen klaren Kurs, um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
