Die britische Regierung hat einen neuen Plan ausgeheckt, der die Gemüter der Hoteliers zum Kochen bringt! Ab 2028 dürfen Regionalbürgermeister in England Übernachtungssteuern auf Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen erheben – ein regelrechter Schlag ins Gesicht für viele, die schon jetzt mit steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel zu kämpfen haben. Besonders lautstark ist der Widerstand von Hoteliers, die sich um ihre Existenz sorgen. So äußert sich Anthony Duffey, Inhaber eines Bed-and-Breakfast in Southport, besorgt darüber, dass die Briten vielleicht lieber im Ausland Urlaub machen könnten, als sich mit zusätzlichen Steuern in der Heimat herumschlagen zu müssen.

Der frühere Bürgermeister von Manchester, Andy Burnham, der nun das Amt des Premierministers inne hat, hat dieser neuen Abgabe bereits seinen Segen gegeben. Kritiker warnen vor massiven Schäden für kleine Betriebe, die ohnehin unter Druck geraten. Oh, und wie oft haben wir schon von gescheiterten Modellen in Europa gehört, wo solche Gebühren nicht zu einem Rückgang der Touristen geführt haben? Denken wir nur an Venedig oder die Baleareninseln. In Deutschland haben viele Großstädte wie Köln, Berlin und Hamburg bereits eine Bettensteuer eingeführt, während in Bayern ein gesetzliches Verbot diese Art der Abgabe verhindert.

Die Situation in Deutschland

Hierzulande ist das Thema Übernachtungssteuer in vollem Gange. Der Bund der Steuerzahler hat für 2026 Daten aus über 200 Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern zusammengetragen. Und das Ergebnis? Die Übernachtungssteuer, auch Bettensteuer genannt, ist auf dem Vormarsch! 59 Städte erheben sie im Jahr 2026, im Vorjahr waren es noch 42. Der Tourismusbeitrag ist in größeren Städten eher rar, während die Kurtaxe nur in wenigen Städten wie Wiesbaden, Baden-Baden und Rostock erhoben wird. Letztere wird für die Nutzung von Kureinrichtungen und spezielle Veranstaltungen fällig.

Ein Blick auf die Abgabenhöhe zeigt, dass Wiesbaden mit 5 Euro pro Übernachtung ganz vorne mitmischt, gefolgt von Baden-Baden mit bis zu 4,50 Euro und Rostock mit 3,70 Euro. Die Erhebung erfolgt oft als prozentualer Aufschlag auf die Übernachtungspreise. In Dortmund zum Beispiel beträgt der Aufschlag 7,5%. Das klingt nach einem echten Hammer für die Gäste, oder? Umso mehr, weil die Befreiungen von der Bettensteuer oft nur für Minderjährige, Klassenfahrten oder medizinisch bedingte Aufenthalte gelten. Das macht es für viele Familien nicht gerade einfacher.

Regionale Unterschiede und Herausforderungen

Ein interessanter Punkt ist, dass die Erhebung der Bettensteuer, die auch als City-Tax bekannt ist, in Bayern gesetzlich untersagt ist. Der Stadtrat von München hatte versucht, eine Steuer einzuführen, scheiterte jedoch am Verbot. Klagen bayerischer Städte gegen dieses Verbot wurden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Schon witzig, wie unterschiedlich die Regelungen innerhalb Deutschlands sind! Während andernorts die Einnahmen aus der Bettensteuer in den allgemeinen Gemeindehaushalt fließen, gibt es in anderen Städten Überlegungen zu einem zweckgebundenen Gästebeitrag, der ausschließlich für touristische Zwecke verwendet werden soll. Hier könnte ein echter Vorteil für die Gäste entstehen, wie etwa kostenfreier Zugang zu Einrichtungen.

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Die Herausforderung für Kommunen ist klar: Kosten senken und zusätzliche Einnahmen generieren. Die steigenden Ansprüche der Gäste an Infrastruktur und Serviceleistungen belasten die Gemeindekassen. Die Entscheidung zwischen einer Bettensteuer und einem Gästebeitrag hängt von den Zielen der Gemeinde ab. Die Bettensteuer bietet Flexibilität, birgt aber auch das Risiko, die Gäste und die Betriebe zu belasten. Ein Gästebeitrag könnte hingegen mehr Transparenz und gezielte Förderung des Tourismus bieten, ist aber administrativ aufwendiger. Irgendwie ist es ein Drahtseilakt, den die Kommunen da meistern müssen – und das alles, während die Branche um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit bangt.